Corona-Regeln im Kino
Was muss ich beachten, wenn ich Filme im Kino ansehen will?
9. August 2021, 16:19 Uhr aktualisiert am 13. August 2021, 10:57 Uhr
Diese Corona-Regeln gelten bei Kinobesuchen (Stand: 6. August 2021)
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Maskenpflicht: Betrittst du ein Kino, musst du eine FFP2-Maske tragen. Das gilt für den gesamten öffentlichen Bereich im Lichtspielhaus, das heißt zum Beispiel beim Betreten und Verlassen des Saals, beim Gang zur Toilette oder am Verkaufstresen. Auf deinem Sitzplatz im Saal darfst du die Maske für den Verzehr von Popcorn, Getränken und Co. abnehmen.
Mindestabstand: Im gesamten Kino gilt der vorgeschriebene Mindestabstand von eineinhalb Metern. Um diesen zu wahren, geben die Kinos Laufwege und Abstandsmarkierungen vor, an die du dich halten solltest. Im Saal bleiben alle Sitzplätze um dich und deine Freunde herum frei, damit auch hier der Abstand garantiert ist und damit nicht zu viele Personen im Kinosaal sitzen.
Online-Tickets: Viele Kinos verkaufen ihre Tickets inzwischen hauptsächlich online. So können sie lange Warteschlangen an den Kinokassen vermeiden. Darüber solltest du dich vor deinem Besuch informieren. Die Ticketkontrolle vor Ort wird kontaktlos durchgeführt.
Kontaktverfolgung: Wer ein Kino besucht, muss wie beim Restaurantbesuch auch seine Kontaktdaten hinterlassen und einchecken, damit er bei einem Coronafall im Kino kontaktiert werden kann. Dazu nutzen die Kinos die üblichen Möglichkeiten wie die Corona-Warn-App oder die Luca-App.
Tests: Ein Corona-Test vor dem Besuch ist in den meisten Landkreisen aufgrund einer niedrigen Inzidenz unter 50 nicht notwendig. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich aber natürlich freiwillig testen lassen, um zum Infektionsschutz beizutragen.
Snacks: Wer bei seinem Kinobesuch Popcorn oder etwas anderes knabbern möchte, kann sich Snacks und Getränke vor Ort kaufen. Das sei besonders wichtig für die Lichtspielhäuser, betonte Thomas Negele, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Kinos leben nicht vom Eintritt, sondern von Süßwaren."