Das sagt Anwalt Peter Betz

Dürfen Arbeitgeber von Mitarbeitern eine Corona-Impfung verlangen?


Auch in Deutschland soll in wenigen Tagen mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus begonnen werden. Viele Menschen beschäftigt daher die Frage, ob die Impfung künftig verpflichtend werden könnte.

Auch in Deutschland soll in wenigen Tagen mit der Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus begonnen werden. Viele Menschen beschäftigt daher die Frage, ob die Impfung künftig verpflichtend werden könnte.

Ab kommenden Sonntag sollen die ersten Menschen in Deutschland voraussichtlich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden. Einige befürchten, dass es schon bald eine allgemeine Impfpflicht geben könnte. Rechtsanwalt Peter Betz erklärt, wie die Gesetzeslage aussieht und ob Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter tatsächlich zum Impfen auffordern dürften.

"Nach der aktuellen Rechtslage können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht dazu verpflichten, sich gegen Corona impfen zu lassen", erklärt Rechtsanwalt Peter Betz aus Pfaffenhofen an der Ilm (Oberbayern). Er ist Experte auf dem Gebiet Arbeitsrecht. Arbeitnehmer könnten derzeit demzufolge auch nicht dazu gezwungen werden, einen Impfnachweis vorzulegen. "Nur wenn der Gesetzgeber eine allgemeine Corona-Impfpflicht beschließen würde, wäre das anders."

Ansonsten, so Betz, würde eine vom Arbeitgeber angeordnete Impfung gegen das vom Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen und in die körperliche Unversehrtheit eingreifen. Sollte der Arbeitgeber ohne einer gesetzlichen Grundlage einer Impfpflicht mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn sich seine Mitarbeiter nicht impfen lassen wollen, dann wäre das laut Angaben des Anwaltes sogar strafrechtlich relevant.

Impfpflicht in bestimmten Branchen?

Eine Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen Corona für alle Bürger hält Betz derzeit noch für eher unwahrscheinlich. Doch gänzlich ausschließen könne man das seiner Einschätzung nach nicht.

Wahrscheinlicher aber sei ein Impfverlangen für Beschäftigte etwa in der Gesundheitsbranche, an Schulen oder bei der Polizei. "Für andere Infektionen gibt es ja schon eine allgemeine Impfpflicht - beispielsweise die vor kurzem für bestimmte Personengruppen und Branchen eingeführte Impfpflicht gegen Masern", sagt Betz.

Möglichkeiten in der Zukunft

Aber auch für Kunden könnte es in der Zukunft Änderungen geben. "Unternehmen könnten künftig Kunden den Einlass verweigern, wenn kein Nachweis einer Impfung gegen Corona oder ein Negativattest vorgelegt wird", prognostiziert der Anwalt. Eine Zutrittsbeschränkung erfordere im öffentlichen Bereich lediglich eine sachliche Rechtfertigung - in diesem Fall könnte das der Gesundheitsschutz gegenüber anderen Kunden sein.

Eine solche Einschränkung sei jedoch nicht für alle Branchen denkbar. "Der Zutritt zu Bereichen des täglichen Bedarfs muss auch künftig für nicht geimpfte Personen möglich sein." Zu diesen Bereichen gehören unter anderem Ärzte, Schulen, Behörden, Lebensmittelhandel oder der öffentliche Verkehr. "Wie sich alles noch entwickeln wird, ist jetzt noch nicht absehbar", sagt der Experte.