Berlin
Bei Zwangsprostitution: Jetzt drohen Freiern Gefängnisstrafen
6. April 2016, 15:10 Uhr aktualisiert am 6. April 2016, 15:10 Uhr
Freier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.
Die Strafandrohung gilt für Fälle, in denen die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder die Hilflosigkeit einer Person ausgenutzt wird. Zuhältern von Zwangsprostituierten drohen Strafen von bis zu zehn Jahren. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels umgesetzt. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, wer die Lage von Zwangsprostituierten ausnutze, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen. Kinder und Frauen müssten besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt werden.
Ein Verbot der Prostitution wie etwa in Schweden hält Maas aber für keine gute Idee. Im ARD- "Morgenmagazin" sagte er, damit würde die Prostitution "völlig in die Illegalität gedrängt". Bereits Ende März hatte das Kabinett ein Prostituiertenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das eine Kondompflicht, Standards für Bordelle und mehr Beratung für Prostituierte vorsieht. Der am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem neue Straftatbestände "Ausbeutung der Arbeitskraft" und "Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung" vor.
Für den Fall, dass ein Freier freiwillig einen Menschenhandel oder eine Zwangsprostitution anzeigt, soll ihm Straffreiheit gewährt werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem "deutlichen und richtigen Signal. Zwangsprostitution sei kein Bagatelldelikt, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Skeptisch äußerte er sich allerdings darüber, ob die Strafrechtsverschärfung praxistauglich ist. "Dem Kunden muss einwandfrei nachgewiesen werden, dass er nicht wusste oder wissen konnte, eine Zwangsprostituierte aufgesucht zu haben. Das sehe ich als polizeiliche Herausforderung."