Arnstorf/Schneizlreuth

Brandinferno von Schneizlreuth: Pächter muss drei Jahre ins Gefängnis


Der angeklagte Eventmanager muss wegen fahrlässiger Tötung drei Jahre lang ins Gefängnis.

Der angeklagte Eventmanager muss wegen fahrlässiger Tötung drei Jahre lang ins Gefängnis.

Sechs Männer starben, als 2015 ein Bauernhof im bayerischen Schneizlreuth brannte. Für das Gericht ist der Pächter der fahrlässigen Tötung schuldig. Es sieht aber auch eine Mitverantwortung der Behörden, die wegschauten.

Nach der Urteilsverkündung bricht es aus ihr heraus. Sie kann ihre Gefühle nicht mehr zurückhalten. Hemmungslos beginnt Jennifer Doppelhofer zu weinen. Soeben hat das Landgericht Traunstein im Prozess um das Inferno von Schneizlreuth den Angeklagten zu drei Jahren Haft verurteilt. "Ich finde es ok", sagt die 31-Jährige am Freitagmittag, als sie sich wieder gefangen hat. "Ich bin froh, dass der Verurteilte ins Gefängnis muss."

Die Frau verlor bei dem Brand an Pfingsten 2015 ihren Mann, 32 Jahre jung und Vater der beiden gemeinsamen Kinder. Insgesamt kamen damals sechs Männer ums Leben, alle Mitarbeiter einer Baufirma aus dem niederbayerischen Arnstorf. Besonders tragisch: Das Unternehmen hatte seinen Beschäftigten das Erlebniswochenende in den Alpen zum 50-jährigen Bestehen spendiert.

Neben der Zufriedenheit über das Strafmaß prangert die Witwe aber auch das Verhalten der oberbayerischen Feriengemeinde an. Denn im Rathaus war bekannt, dass der Pächter des denkmalgeschützten Bauernhofes seine Gäste dort ohne Genehmigung übernachten ließ. Es fehlten die notwendigen Brandschutzvorrichtungen. "Das macht einen schon sehr wütend", sagt Doppelhofer über das Wegschauen der Behörde.

In seiner Urteilsbegründung lässt der Vorsitzende Richter Erich Fuchs kein gutes Haar am Angeklagten. Der Inhaber einer Eventagentur habe "nicht die geringsten Anstalten unternommen", Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Fuchs hält dem 47-Jährigen mehrere Verstöße vor. So habe es keinen zweiten Rettungsweg in dem Jahrhunderte alten Gebäude gegeben, auch sei die Holzdecke nicht brandschützend gedämmt gewesen. "Das Feuer konnte sich explosionsartig ausbreiten", sagt der Richter.

Doch auch die Verantwortlichen im Rathaus von Schneizlreuth müssen sich Kritik des Gerichts gefallen lassen. Fuchs ruft die Aussage einer Beschäftigten im Prozess in Erinnerung, wonach alle in der Verwaltung von den illegalen Übernachtungen wussten. Strafmildernd für den Angeklagten wertet er das Wegsehen der Behörde aber nicht, obwohl die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen den ehemaligen Bürgermeister und dessen Geschäftsleiter wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Genau darauf hatten seine Anwälte jedoch gehofft. Die Verteidigungsstrategie von Harald Baumgärtl und Frank Starke setzte auf die Mitschuld der Behörden und darauf, dass sich das zugunsten ihres Mandanten auswirken müsse. Immerhin sei das Gericht deutlich unter der Höchststrafe von fünf Jahren geblieben, sprechen sie sich und ihrem Mandanten Trost zu. Der Prozess habe zudem viele Gemeinden wachgerüttelt, endlich mehr für den Brandschutz zu tun. "Die Kommunen und Landratsämter sind jetzt sensibilisiert", sagt Starke.

Und Baumgärtl zieht eine Parallele zum Eishallenunglück vor zehn Jahren in der Schneizlreuther Nachbarstadt Bad Reichenhall. Auch damals wurde im Rathaus weggeschaut. "Wir haben Behörden, die schlicht versagt haben", wettert der Anwalt, der im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle mit 15 Toten den angeklagten Statiker verteidigte.

Ob Starke und Baumgärtl Revision gegen das Urteil einlegen, wissen sie noch nicht. Auch Staatsanwältin Monika Veiglhuber will den Richterspruch erst genau prüfen und dann entscheiden. Sie äußert sich aber zufrieden, dass die Strafkammer im Wesentlichen ihrer Auffassung gefolgt sei.

"Der Angeklagte ist kein böser Mensch, er ist kein Verbrecher", meinte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. "Er hat große Schuld auf sich geladen, für die er büßen muss." Das sieht auch Jennifer Doppelhofer so. Sie sagt aber auch: "Für den Tod von sechs Menschen gibt es keine gerechte Strafe."