Vergewaltigung
Fall Gina Lisa: Ist eine sachliche Debatte möglich?
24. Juni 2016, 15:10 Uhr aktualisiert am 24. Juni 2016, 15:10 Uhr
Zum Fall Gina-Lisa Lohfink gibt es viele Meinungen. "Vergewaltigung? Die will doch nur Geld machen", oder: "Das zeigt, was falsch läuft im Umgang mit sexueller Gewalt!" Kann ein Gerichtsprozess die Debatte versachlichen?
Im Saal 572 des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten sollen am kommenden Montag rot-weiße Absperrgitter aufgestellt und Besucher kontrolliert werden. Das Interesse ist riesig: An Tag zwei im Prozess gegen das Model Gina-Lisa Lohfink geht es längst nicht mehr nur um den Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung gegen die ehemalige "Germany's next Topmodel"-Kandidatin. Es geht um die Frage, was eine Vergewaltigung ist, um Vor-Verurteilung und Vor-Freispruch in den Medien, um eine aufgeregte öffentliche Debatte. Der Reihe nach:
Der Fall, Teil eins: Was wir wissen
2012 hat die heute 29-Jährige nach einer Partynacht Sex mit zwei Männern. Die nehmen das Geschehen auf Video auf, wollen Geld damit machen, stellen den Clip schließlich ins Netz. In dem Video ist zu hören, wie das Model "Nein, nein, nein" und "Hör auf" sagt. Sie lässt "wegen der Vorgänge" Strafanzeige stellen.
In den Ermittlungen erhärtet sich laut Gericht der Verdacht der Vergewaltigung nicht. Die beiden Männer werden aber wegen der Verbreitung des Videos verurteilt. Und das Model selbst kassiert wegen falscher Verdächtigung einen Strafbefehl von 24 000 Euro. Weil sie den nicht akzeptiert, läuft nun der Prozess.
Der Fall, Teil zwei: Was die Beteiligten sagen
Am ersten Prozesstag berichtet Lohfink über einen ihrer Anwälte, wie sie die Männer in einem Club getroffen habe. Alkohol sei geflossen. Sie könne sich noch an ein Mädchen russischer Herkunft erinnern. "Danach setzt meine Erinnerung fast vollständig aus." Sie habe sich später gefühlt, als wären ihr K.O.-Tropfen verabreicht worden.
Der Deutschen Presse-Agentur sagt sie: "Wenn ich schreie, nein, nein, hör auf, sowas kann man nicht spielen." Sie erinnere sich nicht an den ganzen Abend, das sei wie in Trance. "Trotzdem weiß ich noch, ich wurde eingesperrt, nicht freigelassen."
Im Berliner Landgericht schütteln erfahrene Ermittler den Kopf. Zu hören war nach dem ersten Verhandlungstag von einer "Tränenshow" und vorbereiteten Statements für die Kameras außerhalb des Gerichtssaals. Und noch gebe es ja kein vollständiges Bild. Es wurden auch Spekulationen laut, dass es nun um Rache an den Männern gehe.
Der Anwalt der Männer nennt die Vorwürfe "völlig unglaublich": Es gebe Videos, die zeigten, wie Lohfink tanze, einen der Männer küsse, am Computer sitze und immer wieder das Zimmer verlasse, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Im Raum steht auch, dass das "Hör auf" sich aufs Filmen bezogen habe, nicht auf Sex. Am Montag sollen nun erste Zeugen gehört werden. Darunter ist laut Gericht auch einer der beiden Männer.
Lohfinks Anwalt Burkhard Benecken sagt der dpa, dass es vor Gericht nicht um die Frage gehe, ob seine Mandantin vergewaltigt worden sei, sondern ob sie gelogen habe. "Sie selbst hat gesagt, ich weiß nicht, ob das eine Vergewaltigung war, ob man das so nennen kann." Das mit den K.O.-Tropfen habe sie nur vermutet. Selten habe eine Frau so zurückhaltend zugunsten der Täter ausgesagt. "Ich habe keinen anderen Fall gehabt, in dem es ein Beweisvideo gibt. Und genau in dem Fall dreht man den Spieß um und setzt die Frau noch auf die Anklagebank."
Opfer oder geschäftstüchtig? Was über Lohfink gesagt wird
Gruppe eins: Für viele ist Gina-Lisa Lohfink zur Galionsfigur der Frauen geworden, die für die Rechte von Vergewaltigten streiten. Sie sehen Lohfink als Opfer von Männern und Justiz und zugleich als mutige Vorkämpferin für Opfer sexueller Gewalt, die den Schritt zur Polizei wagen. Sie werfen der Staatsanwaltschaft vor, das Opfer zur Täterin gemacht zu haben. #TeamGinaLisa ist das Schlagwort der Unterstützer im Netz. Lohfink will sich in einem eigenen Verein namens "Women are strong", Frauen sind stark, engagieren: "Ich möchte Frauen schützen, damit ihnen nicht sowas passiert wie mir."
Gruppe zwei: Kritiker sehen eine Inszenierung des Models, ihres Managers und ihrer Anwälte. Fest steht, dass der Medienrummel eine Gelegenheit ist, für ihr neuestes Projekt zu werben: 90er Jahre Hits - gesungen mit TV-Sternchen Florian Wess. Die beiden treten als "Barbie und Ken" auf, zum Beispiel auf Mallorca.
Gruppe eins argumentiert gegenüber Gruppe zwei, dass es eben kein "perfektes Vergewaltigungsopfer" gebe, dass auch eine Frau, die mit ihrem Körper Geld mache, sich leicht bekleidet zeige und für eine Erotikmesse werbe, ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung habe.
Nein heißt nein: Was der Fall mit Politik zu tun hat
Der Rummel um Lohfink vor Gericht fällt zusammen mit einer politischen Debatte um die Verschärfung des Sexualstrafrechts, die auf die Formel "Nein heißt Nein" verkürzt wird. Meint: Eine Frau muss nicht schreien oder sich körperlich wehren, sexuelle Handlungen gegen ihren Willen sind trotzdem Unrecht. Denn es kann viele Gründe geben, keinen Widerstand zu leisten. Angst vor Gewalt etwa oder Angst, die Kinder zu wecken.
Die große Koalition ist sich inzwischen einig, noch vor der Sommerpause soll das Gesetz verabschiedet werden. "Wir glauben, dass ohne diesen Fall es diese schnelle Entscheidung auf Bundesebene nicht gegeben hätte", sagt Anwalt Benecken der dpa.
Ob das nun stimmt oder nicht: Mit Gina-Lisa Lohfink hat die Debatte ein Gesicht. Unter anderem Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) trägt dazu bei, als sie "Spiegel Online" sagt: "'Nein heißt Nein' muss gelten. Ein 'Hör auf' ist deutlich." Der Bezug auf das Video ist klar - auch wenn man darüber im Ministerium nicht mehr gern spricht. Weniger klar ist, ob Justizminister Heiko Maas (SPD) sich einmischt, oder gegenüber der "Bild"-Zeitung nicht doch nur allgemein eine Verschärfung des Sexualstrafrechts anmahnt. Eine Sprecherin sagt: Der Minister äußert sich nicht zu Einzelfällen.
Dagegen prescht der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vor: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht tendenziös, sondern im Gegenteil extrem gründlich den Fall recherchiert." Er selbst habe die Akten studiert. Manche Berliner Anwälte wundern sich: Zu einem laufenden Verfahren darf der Senator sich nicht äußern. Eine Rolle könnte spielen, dass im September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt wird.
Aber Heilmann weist auch auf ein Problem hin: Er fände es "sehr bedauerlich, wenn sich Frauen daran gehindert sähen, sich an die Justiz zu wenden und das Vertrauen in die Justiz reduziert wäre", weil sie befürchten müssten, nicht angemessen behandelt zu werden. Wenigstens in diesem Punkt sind sich wohl alle Seiten im Fall Gina-Lisa Lohfink einig.