Klage eines Mitarbeiters

Gericht befasst sich mit Gender-Leitfaden von Audi


Der Streit um die Vorgaben zu einer gendergerechten Sprache bei der Audi AG wird am Dienstag (14. Juni) eine Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichtes beschäftigen. (Symbolbild)

Der Streit um die Vorgaben zu einer gendergerechten Sprache bei der Audi AG wird am Dienstag (14. Juni) eine Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichtes beschäftigen. (Symbolbild)

Von dpa

Ein VW-Mitarbeiter will nicht in gendergerechter Sprache angesprochen werden und klagt deswegen gegen die Konzerntochter Audi. Das Gendern ist offensichtlich nach wie vor ein Reizthema - jetzt müssen sich auch die Richter im Sitzungssaal damit auseinandersetzen.

Der Streit um die Vorgaben zu einer gendergerechten Sprache bei der Audi AG wird am Dienstag (14. Juni) eine Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichtes beschäftigen. Ein Angestellter der Konzernmutter VW, der mit Audi-Kollegen zusammenarbeiten muss, hatte Audi verklagt, nachdem das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgeben wollte. Er sieht durch den Gender-Leitfaden seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt.

Der Autobauer hatte im vergangenen Jahr eine Unternehmensrichtlinie zu gendersensibler Sprache erlassen. Der Kläger stört sich daran, dass dadurch in der Kommunikation mit ihm Gender-Formen wie der Unterstrich ("Mitarbeiter_innen") genutzt werden sollen.

Wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte, wird der Richter bei dem Termin zunächst versuchen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Sollte diese nicht gelingen, werde anschließend gleich die Hauptverhandlung beginnen.

Audi hatte im März 2021 "zur besseren Sichtbarkeit geschlechtlicher Vielfalt" einen Leitfaden für gendersensible Sprache eingeführt. Dabei geht es darum, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schriftlich gendersensibel kommunizieren sollen. Audi schlägt entweder neutrale Formulierungen ("Führungskraft" statt "Chef") oder den sogenannten Gender-Gap vor, mit dem die männliche und die weibliche Form mit einem Unterstrich verbunden wird - so werden auch aus den bisherigen "Audianern" die "Audianer_innen".

Die beiden Anwälte des Klägers betrachten das Verfahren auch als eine Art Musterprozess. "Das ist eine Frage, die die Gesellschaft berührt", sagte Rechtsanwalt Dirk Giesen.

Unterstützt wird die Klage von dem Verein Deutsche Sprache, der das Gendern generell ablehnt und von einer "Ideologie" spricht. "Unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung wird durch das Gendern das Kommunikationsmittel Sprache geopfert", schimpft der Verein. Andere Organisationen der Sprachpflege äußern sich weniger deutlich, verweisen wie die Gesellschaft für deutsche Sprache mitunter aber darauf, dass beim Gendern trotzdem die grammatikalischen Regeln eingehalten werden sollten.

Audi selbst will zu dem laufenden juristischen Verfahren keine konkrete inhaltliche Erklärung abgeben. Davon abgesehen gelte aber, dass das Unternehmen eine Organisationskultur pflegen wolle, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt sei, sagte Audi-Sprecher Wolfgang Schmid. "Die Verwendung gendersensibler Sprache bedeutet eine Kommunikation, die alle Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten wertschätzt und berücksichtigt."

Wann es in dem Verfahren ein Urteil gibt, ist bislang noch unklar. Der weitere Fortgang dürfte von dem Ergebnis des ersten Prozesstages abhängen. Zivilverfahren dauern häufig wesentlich länger als Strafprozesse und können sich in die Länge ziehen.