München

Hofbräukeller gegen AfD: Landgericht entscheidet zugunsten der Partei


Das Münchner Landgericht hat entschieden: Wirt Ricky Steinberg muss die AfD-Veranstaltung im Hofbräukeller zulassen.

Das Münchner Landgericht hat entschieden: Wirt Ricky Steinberg muss die AfD-Veranstaltung im Hofbräukeller zulassen.

Herbe Niederlage vor Gericht für den Wirt des Hofbräukellers in München. Wie das Landgericht in seinem Urteil entschied, muss der Wirt die AfD-Veranstaltung im Hofbräukeller zulassen.

Wirt Ricky Steinberg hatte zuvor eine bereits vertaglich vereinbarte AfD-Veranstaltung im Hofbräukeller abgesagt. Er habe "Angst vor Ausschreitungen und um den guten Ruf des Hofbräukellers". Bei der Parteiveranstaltung sollte die AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry auftreten. Nach der plötzlichen Kehrtwende und der Absage durch Steinberg war die AfD gerichtlich gegen die Kündigung des Vertrages vorgegangen. Die Partei hatte vor dem Landgericht München einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gestellt, die den Wirt des Hofbräukeller verpflichtet, den bereits eingegangenen Mietvertrag einzuhalten.

Eine Frist der Partei, die Absage zurückzunehmen, hatte Steinberg noch am Montag verstreichen lassen. Also musste das Münchner Landgericht in dieser Causa entscheiden. Das Urteil: Der Hofbräukeller muss die AfD-Veranstaltung zulassen. Die Begründung: Nach Einschätzung des Gerichts habe es der Wirt versäumt, den geschlossenen Mietvertrag rechtzeitig zu kündigen. Steinberg hatte einen Passus in seinen Geschäftsbedingungen genutzt, der es ihm erlaubt, Veranstaltungen aufgrund von Sicherheitsbedenken abzusagen.

Bereits im Vorfeld hatte die AfD pünktlich den vertraglich vereinbarten Betrag von 6.100 Euro für die Veranstaltung an den Hofbräukeller überwiesen.