Lohn

Saison-Kurzarbeitergeld online beantragen


Von pm/idowa

Die Tage werden kürzer, das Wetter schlechter. Klar, dass einige Branchen im Winter keine Aufträge ausführen können. Hierzu zählen neben Baufirmen auch Firmen für Garten- und Landschaftsbau, Dachdecker-Unternehmen und Gerüst-Bauer. Um die Wintersaison zu überbrücken kann es im schlimmsten Fall zu Entlassungen von Arbeitern kommen. Dass dem entgegengewirkt wird, dafür möchte die Agentur für Arbeit mit Kurzarbeitergeld sorgen. Dies kann jetzt online beantragt werden.

Barbara Breese, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Deggendorf, erklärt: "Mit Hilfe des Saison-Kurzarbeitergeldes können Entlassungen in den Wintermonaten vermieden werden. Es freut mich, dass diese Fördermöglichkeit immer mehr Arbeitgeber in unserer Region nutzen und damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in witterungsabhängigen Branchen eine ganzjährige Beschäftigung ermöglichen. Dies birgt auch die Chance, Fachkräfte im Betrieb halten zu können".

Saisonales Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen könnten gezahlt werden, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse, wegen eines saisonbedingten Auftragsmangels oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht gearbeitet werden kann.

Die sogenannte Schlechtwetterzeit beginne im Dezember und ende im März. Für Betriebe des Gerüstbaus könne Saison-Kurzarbeitergeld bereits ab November gewährt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richte sich nach dem ausgefallenen Nettoentgelt. Den Arbeitgebern würden zudem als ergänzende Leistung die Beiträge zur Sozialversicherung teilweise erstattet. Diese Regelung gelte jedoch nicht für Betriebe des Gerüstbaus.

Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Ein besonderer Service steht im Rahmen des digitalen Angebotes (eServices) ab 20. November zur Verfügung. Anträge können ab dann auch online gestellt werden. Die Bescheide sind ebenfalls online verfügbar.

Alle Formulare und Merkblätter befinden sich im Download-Center unter www.arbeitsagentur.de. Bei Fragen zum Kurzarbeitergeld beraten Ansprechpartner in jeder Agentur für Arbeit persönlich oder gebührenfrei unter der Hotline 0800/45555 00 (Arbeitnehmer) oder 0800/45555 20 (Arbeitgeber).