Zensus 2022
Befragungen beginnen morgen - was Sie wissen müssen
15. Mai 2022, 6:42 Uhr aktualisiert am 15. Mai 2022, 6:42 Uhr
Kurz vor Beginn des Zensus hat das Statistische Bundesamt noch einmal darauf hingewiesen, dass die angefragten Bürger antworten müssen.
"Alle Menschen, die beim Zensus zur Auskunft aufgefordert werden, sind dazu verpflichtet, die Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der von den Erhebungsstellen gesetzten Fristen zu machen", erklärte die Behörde am Freitag in Wiesbaden. Erstmals seit elf Jahren gibt es ab kommenden Montag wieder eine Volkszählung in Deutschland. Mehr als 30 Millionen Menschen werden bundesweit befragt. In Bayern betrifft das laut dem Statistikamt rund 550 000 Anschriften. Geschätzt leben dort rund 2,38 Millionen Menschen.
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Wer nicht antworte, werde an die Auskunft erinnert und nochmals um die Angaben gebeten. "Wenn Befragte ihrer Auskunftspflicht auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht nachkommen, sind Zwangs- oder Bußgelder möglich", erklärte das Bundesamt. Die Höhe werde von den Bundesländern festgelegt.
Persönliche Befragung und Fragebögen
Nur ein Teil der Fragen soll dem Bundesamt zufolge in kurzen, persönlichen Befragungen geklärt werden. Die meisten könnten online beantwortet werden. Es gibt aber auch Papier-Fragebögen. Die Angaben werden anonym verwertet. Die Erhebungen sollen bis Mitte August abgeschlossen sein. Als Stichtag, zu dem die Daten erhoben werden, gilt der kommende Sonntag, 15. Mai.
Es gibt zwei Befragungen: einmal zu Personen und einmal zu Gebäuden und Wohnungen. So sollen etwa 10,3 Millionen zufällig ausgewählte Menschen unter anderem Auskunft zu Name, Geschlecht und Familienstand und Staatsangehörigkeit geben. Etwa drei Viertel der Menschen werden der Behörde zufolge zudem weitere Fragen gestellt, etwa zu Schulabschluss oder Beruf. Erfasst werden auch die rund 300.000 Menschen, die in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben.
Zudem sollen alle etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen von Wohnraum Auskunft zu ihren Wohnungen und Wohngebäuden geben. Erstmals werden auch Nettokaltmiete, Dauer und Grund für Leerstand sowie der Energieträger der Heizung abgefragt.