Vergewaltigung
EU-Parlament kämpft für den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja"
14. November 2023, 19:21 Uhr
In Frankreich genügt ein Nein nicht. In Österreich, in den Niederlanden, in Italien, Rumänien oder Polen reicht es ebenfalls nicht aus, wenn eine Frau weinend sexuelle Handlungen über sich ergehen lässt, damit der Täter zur Verantwortung gezogen werden kann - anders als in Deutschland, wo der Grundsatz "Nein heißt Nein" in ein Gesetz gegossen ist. Nicht-einvernehmlicher Sex wird innerhalb der Staatengemeinschaft in jedem Land unterschiedlich definiert und bestraft. In 14 Staaten erfüllt der Geschlechtsverkehr trotz eines Neins der oder des Betroffenen nicht den Tatbestand der Vergewaltigung, die Opfer müssen die Anwendung von oder die Drohung mit Gewalt nachweisen. Ein juristischer Flickenteppich, obwohl es sich um "eine grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzung" handele, vor der Frauen Schutz benötigen, wie die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl sagte.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat