AfD-Klage
Freiheit der Abgeordneten
11. August 2021, 16:31 Uhr aktualisiert am 11. August 2021, 17:21 Uhr
Das hätte der AfD gefallen: Zum Wahlkampfauftakt ein Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem sie den anderen Fraktionen im Bundestag hätte vorwerfen können, die "Alternative" benachteiligt und dabei sogar gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben, indem sie keinen ihrer Kandidaten zum Vizepräsidenten des Bundestags gewählt haben. Doch steht zwar in der Geschäftsordnung des Parlaments, dass jede Fraktion einen Stellvertreter stellt, aber eben nicht in der Verfassung. Dort allerdings ist die Freiheit des Mandats verankert. Es ist deshalb keine Überraschung, dass die AfD mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert ist.
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