Meinung

AfD-Klage

Freiheit der Abgeordneten


Die AfD ist mir ihrem Eilantrag zur Vizepräsidentenwahl im Bundestag gescheitert.

Die AfD ist mir ihrem Eilantrag zur Vizepräsidentenwahl im Bundestag gescheitert.

Das hätte der AfD gefallen: Zum Wahlkampfauftakt ein Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem sie den anderen Fraktionen im Bundestag hätte vorwerfen können, die "Alternative" benachteiligt und dabei sogar gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben, indem sie keinen ihrer Kandidaten zum Vizepräsidenten des Bundestags gewählt haben. Doch steht zwar in der Geschäftsordnung des Parlaments, dass jede Fraktion einen Stellvertreter stellt, aber eben nicht in der Verfassung. Dort allerdings ist die Freiheit des Mandats verankert. Es ist deshalb keine Überraschung, dass die AfD mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert ist.

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