Niedriger Steuersatz

Ifo-Institut für radikale Vereinfachung der Erbschaftsteuer


Der Freistaat Bayern hat schon 2023 beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftsteuer eingereicht.

Der Freistaat Bayern hat schon 2023 beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die aktuelle Ausgestaltung der Erbschaftsteuer eingereicht.

Eine radikale Vereinfachung der Erbschaftsteuer hat das Münchner Ifo-Institut angeregt. Demnach soll der Steuersatz einheitlich auf fünf bis zehn Prozent sinken und einheitlich für alle Vermögensarten gelten. Bestehende Vergünstigungen und Ausnahmen sollten abgeschafft werden. Ifo-Präsident Clemens Fuest begründete den Vorschlag am Mittwoch in München nicht mit Entbürokratisierung, sondern ausschließlich mit ökonomischen Erwägungen.

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