Meinung

Reformpläne

Karlsruhe muss beim Wahlrecht Klarheit schaffen


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts will darüber verhandeln, ob der aktuelle Bundestag nach einem in jeder Hinsicht verfassungsgemäßen Wahlrecht zustande gekommen ist.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts will darüber verhandeln, ob der aktuelle Bundestag nach einem in jeder Hinsicht verfassungsgemäßen Wahlrecht zustande gekommen ist.

Das ist schon ein ziemliches Durcheinander: Da verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Wahlrechtsreform der längst nicht mehr amtierenden Großen Koalition, obwohl die Ampel bereits ein neues Wahlgesetz verabschiedet hat. Außerdem wäre es zwei Klägern, der FDP und den Grünen, am liebsten gewesen, die Richter hätten sich gar nicht mit dem Thema befasst - weil sie nun auch das neue Recht unter die Lupe nehmen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat