Beschluss

Länder gegen Erhöhung: Rundfunkbeitrag bleibt bei 18,36 Euro

Der Rundfunkbeitrag war lange ein Streitthema zwischen den Ländern. Auch nach einem Beschluss ist noch nicht klar, was auf Haushalte zukommt. Das liegt auch an einem Gericht.


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Die Rundfunkgebühren sollen 2025 und 2026 nicht erhöht werden.

Von dpa

Die Höhe des Rundfunkbeitrags bleibt vorerst bei 18,36 Euro. Aus Sicht der Länder soll der Beitrag in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Das beschlossen die Ministerpräsidenten in Berlin.

Allerdings liegt die Frage der Rundfunkbeitragshöhe inzwischen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses kann theoretisch einen Beitrag festlegen, an den sich die Länder halten müssen. Die öffentlich-rechtlichen Medien ARD und ZDF reichten im November Verfassungsbeschwerde ein - mit dem Ziel, dass der Beitrag steigt. Wie und wann das Gericht entscheiden wird, ist offen. Mehrere Bundesländer appellierten an die Sender, ihre Beschwerde zurückzuziehen. Das lehnen die Medienhäuser ab.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen in Berlin zudem Änderungen im Modell, wie der Rundfunkbeitrag generell festgesetzt wird. Der Rundfunkbeitrag an sich bleibt dabei bestehen. Verändern soll sich der Weg, wie von Zeit zu Zeit die Höhe angepasst wird. Es soll künftig laut Beschluss der Ministerpräsidenten eine Art Widerspruchsmöglichkeit der Länder geben. Das soll das Verfahren insgesamt vereinfachen, wenn der Beitrag nur geringfügig steigen soll.

Die Länder stritten schon länger über eine Erhöhung des aktuellen Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro. Die Erhöhung hatten Finanzexperten - die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) - für die nächste Beitragsperiode von 2025 bis 2028 empfohlen.

Die Zuständigkeit der KEF ist gesetzlich geregelt. Die Bundesländer müssen sich dem Verfahren zufolge eng an der Empfehlung orientieren. Damit sich die Höhe des Rundfunkbeitrags verändert, müssen neben den Ministerpräsidenten auch alle Länderparlamente zustimmen. Die KEF soll nach dem Willen der Länderchefs nun eine neue Empfehlung für die Jahre 2027 bis 2030 ermitteln.

Protokollnotiz von Bayern und Sachsen-Anhalt

Allerdings gibt es bei der Einigung der Länderchefs eine Einschränkung. Bayern und Sachsen-Anhalt fügten eine Protokollnotiz hinzu. Sie wollen den Staatsvertragsentwurf zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags erst dann unterschreiben und ihren Landtagen zur Anhörung zuleiten, wenn ARD und ZDF die Verfassungsbeschwerde zurücknehmen.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sagte nach der Ministerpräsidentenkonferenz, es sei Konsens unter den allermeisten Ländern gewesen, dass man die Verfassungsbeschwerde als "unerfreulichen Akt" ansehe. Auch, weil die Sender nicht bis zum Ministerpräsidententreffen im Dezember abgewartet haben. Er riet ARD und ZDF vor dem Hintergrund der Ergebnisse, für sich selbst zu überprüfen, ob die Klage noch notwendig ist.

ARD-Chef verteidigt Gang nach Karlsruhe

ARD-Chef Kai Gniffke verteidigte den Gang nach Karlsruhe. Er bedauerte, dass die Anpassung des Rundfunkbeitrags nicht auf den Weg gebracht worden sei, und sagte: "Damit wird einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten. Darum war es richtig, diese Frage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen und nicht noch eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz abzuwarten."

Den Rundfunkbeitrag zahlen Haushalte, Firmen und Organisationen zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt kommen so rund neun Milliarden Euro jährlich zusammen.

Die Länder wollen, dass die Sender in den nächsten beiden Jahren eine Rücklage verwenden, um auszugleichen, dass der Beitrag in dieser Zeit nicht steigt. Die KEF hatte hingegen vor einiger Zeit in einem Sondergutachten noch einmal betont, dass ein Unterschreiten der empfohlenen Beitragshöhe von monatlich 18,94 Euro gefährden würde, dass die Rundfunkhäuser ihren derzeitigen Auftrag erfüllen können.

Die Bundesländer legen in Staatsverträgen fest, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Gesellschaft leisten soll. Zum Beispiel geht es um Strukturen oder die Senderanzahl. Um das konkrete Programm, also was die Sender produzieren, geht es bei dem Auftrag nicht. Es gilt in Deutschland per Grundgesetz die Rundfunk- und Pressefreiheit für Medien. Der Rundfunk muss staatsfern sein.

Bundesverfassungsgericht war schon einmal involviert

Schon beim letzten Mal vor rund vier Jahren hatten die öffentlich-rechtlichen Sender das höchste Verfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet, weil sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung ausgesprochen hatte.

Die Richter wiesen das Bundesland damals in seine Schranken. Sie ordneten einen Anstieg des Beitrags mit Monaten Verzug im Sommer 2021 von 17,50 Euro auf aktuell 18,36 Euro an.

Warum die Länder stritten

Auch dieses Mal hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten - darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg - schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Manche der Kritiker fordern mehr Reformwillen der Medienhäuser, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal.

Befürworter einer Erhöhung sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation - zugestehen.

Rundfunkreform ist angeschoben

Im Oktober hatten die Ministerpräsidenten trotz des Streits um die Finanzierung eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeschoben. Die Länderparlamente müssen noch zustimmen. Es geht um schlankere Strukturen.

Einige Beispiele: Ab 2027 soll die Zahl der TV-Kanäle, die den Schwerpunkt Information, Bildung und Dokumentation haben, von vier auf zwei reduziert sein. Welche Sender es in der Gruppe mit Phoenix, Tagesschau24, ARD-alpha und ZDFinfo treffen wird, ist noch unklar. Die Anzahl der regionalen Hörfunkprogramme in der ARD soll von rund 70 Wellen auf 53 reduziert werden.