Krise in Afghanistan
Laschet gegen Zusage für Aufnahme afghanischer Flüchtlinge
16. August 2021, 16:08 Uhr aktualisiert am 16. August 2021, 16:08 Uhr
Der CDU/CSU-Kanzlerkandidat Armin Laschet lehnt eine Zusage Deutschlands für die Aufnahme afghanischer Flüchtlinge ab, die nach der Machtübernahme der Taliban erwartet werden. "Ich glaube, dass wir jetzt nicht das Signal aussenden sollten, dass Deutschland alle, die jetzt in Not sind, quasi aufnehmen kann", sagte der CDU-Vorsitzende am Montag in Berlin nach Beratungen von Präsidium und Bundesvorstand seiner Partei.
"Die Konzentration muss darauf gerichtet sein, vor Ort, jetzt diesmal rechtzeitig - anders als 2015 - humanitäre Hilfe zu leisten." Laschet betonte mit Blick auf den damaligen Flüchtlingsstrom nach Deutschland: "Wir dürfen die Fehler von 2015 nicht wiederholen." Diese hätten begonnen mit dem mangelnden humanitären Schutz in den Flüchtlingscamps des UN-Flüchtlingskommissars. Nötig sei jetzt eine "humanitäre Kraftanstrengung. 2015 waren Hunderttausende Migranten weitgehend unkontrolliert nach Deutschland eingereist.
Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hatte am Wochenende die Aufnahme von Kontingenten afghanischer Flüchtlinge in Europa, den USA und Kanada gefordert - jedoch keine Zahlen genannt.
"Politische und humanitäre Katastrophe"
Laschet nannte die Machtübernahme der militant-islamistischen Taliban in Afghanistan eine "politische und humanitäre Katastrophe". Mit Blick auf den 20-jährigen westlichen Militäreinsatz in dem Land ergänzte er: "Es ist das größte Debakel, das die Nato seit ihrer Gründung erleidet." Man stehe vor einem "Epochenwechsel".
Der NRW-Ministerpräsident ließ auch Kritik an der Bundesregierung anklingen, indem er deren Evakuierungsaktion für deutsche Staatsangehörige und afghanische Ortskräfte als "längst überfällig" bezeichnete. Auf die Frage, was dies bedeute, antwortete er: "Längst überfällig heißt längst überfällig." Die Evakuierungsmission sei "eher einer der gefährlicheren Einsätze der Bundeswehr". Laschet forderte daher ein "robustes Mandat" des Bundestags, also eines, das den Schusswaffengebrauch nicht nur zur Selbstverteidigung erlaubt.