Expertise

Laut Gutachten ist "Extremistenklausel" in Bayern möglich

Der Landtag kann verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten den Geldhahn zudrehen. Laut einem Gutachten bräuchte es dafür aber neue gesetzliche Grundlagen


Laut Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien in Passau, der das Gutachten erstellt hat, sind nun die Fraktionen.

Laut Tristan Barczak, Professor für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und das Recht der neuen Technologien in Passau, der das Gutachten erstellt hat, sind nun die Fraktionen.

Extremistischen Mitarbeitern von Abgeordneten und Fraktionen die Vergütung aus Steuermitteln zu streichen, ist nach einem Gutachten des Passauer Juraprofessors Tristan Barczak möglich, aber nicht so einfach. Um dies zu erreichen, müsste das geltende Recht um eine "Extremismusklausel" ergänzt werden, ist das Fazit eines Gutachtens Barczaks im Auftrag des Präsidiums des bayerischen Landtags, das am Montag in München vorgelegt wurde.

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