Beschluss
Neue Corona-Regeln: Das hat die Regierung beschlossen
10. August 2021, 16:59 Uhr aktualisiert am 11. August 2021, 7:00 Uhr
Urlauber kommen heim, Schulen starten wieder, Ansteckungen steigen: Was heißt das für Corona-Vorgaben im Alltag? Nach ersten Beschlüssen von Bund und Ländern wird es ohne Impfung nicht unkomplizierter.
Im Kampf gegen eine vierte Corona-Welle in Deutschland müssen sich Nicht-Geimpfte auf mehr Testpflichten einstellen - und Schnelltests ab 11. Oktober in der Regel auch selbst bezahlen. Das vom Bund finanzierte Angebot für kostenlose "Bürgertests" für alle soll am 10. Oktober enden. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder bei Beratungen am Dienstag. Eine abschließende Einigung über das gesamte Beschlusspapier zum Corona-Kurs für Herbst und Winter stand vorerst noch aus. Erklärtes Ziel: Möglichst schnell mehr Menschen für Impfungen zu gewinnen - und einen neuen Lockdown abzuwenden.
"Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft", hieß es in einem der dpa vorliegenden Entwurf für die Bund-Länder-Runde. Denn das Infektionsgeschehen steigt nach dem niedrigen Niveau des Sommers inzwischen rasch wieder. Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) nun bei 23,5 - am Vortag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz noch bei 23,1 gelegen, beim jüngsten Tiefststand vor gut einem Monat 4,9.
Testen
Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt.
Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene werden negative Corona-Tests noch im August zur Voraussetzung für viele Aktivitäten in Innenräumen. Dies betrifft nach einem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstag zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio oder Schwimmbad. Ausnahmen kann es demnach für regelmäßig getestete Schüler und Regionen mit niedrigen Inzidenzen geben.
Impfen
Bund und Länder wollten einen erneuten Appell senden, jetzt überall leicht erreichbare Impfgelegenheiten anzunehmen - und zwar schnellstmöglich. "Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben möchte, muss jetzt mit der Impfung beginnen", hieß es im Entwurf. Vollständig geimpft sind 45,8 Millionen Menschen oder 55,1 Prozent aller Einwohner. Für einen Grundschutz der ganzen Gesellschaft reicht das aber auch angesichts der ansteckenderen Delta-Virusvariante noch nicht. "Wir haben genug Impfstoff für alle Altersgruppen", warb Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Das versprochene Angebot für alle im Sommer ist laut Bund jetzt da - das Impftempo stockt aber.
Schutzmaßnahmen
Kein Streit zeichnete sich dazu ab, den Basis-Schutz mit Abstand, Hygiene und Maskenpflicht in manchen Bereichen bestehen zu lassen: in Bussen, Bahnen oder Geschäften. Angepeilt wurden zudem einheitliche Vorgaben, die "3G-Regel" für den Zugang zu bestimmten Innenräumen zu verankern: Also, dass nur hinein oder teilnehmen kann, wer geimpft, genesen oder frisch negativ getestet ist. Gelten könnte dies laut Entwurf etwa für Kliniken, Pflegeheime, Innengastronomie, Veranstaltungen drinnen, Gottesdienste, beim Friseur sowie für Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen. Bei Beherbergungen könnte ein Test bei Anreise und dann zwei Mal pro Woche kommen.
Starten könnte dies laut Entwurf noch im August - das genaue Datum war vorerst offen. Möglich wären demnach Schnelltests, die nicht älter sind als 24 Stunden - oder genauere PCR-Tests, die bis zu 48 Stunden zurückliegen könnten. Ausgenommen wären dem Entwurf zufolge voll Geimpfte, Genesene und Schüler ab 6 Jahren, die ohnehin regelmäßig getestet werden. Im Gespräch war auch, dass die Länder die 3G-Regel bei stabil niedrigem Infektionsgeschehen aussetzen können.
Der Corona-Rahmen
Es zeichnete sich ab, dass eine wichtige Rechtsgrundlage wohl bestehen bleiben soll - die "epidemische Lage von nationaler Tragweite". Auch die Gesundheitsminister aller Länder sprachen sich am Montag einstimmig dafür aus, dass der Bundestag sie über den 11. September hinaus verlängert. Das Parlament hatte das zuletzt am 11. Juni getan - ohne erneutes Votum würde die Sonderlage nach drei Monaten auslaufen. Sie gibt dem Bund das Recht, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Impfungen zu erlassen. Auch Maßnahmen der Länder wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen beziehen sich laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung dieser Sonderlage.
Im Entwurf hieß es außerdem, Bund und Länder wollten sich auf "weitere Maßnahmen" verständigen, falls die Anstrengungen beim Impfen und Testen nicht reichten, das Infektionsgeschehen zu kontrollieren. Dazu sollten "alle Indikatoren" genau beobachtet werden, insbesondere die Inzidenz, aber auch die Impfquote, schwere Krankheitsverläufe und die Belastung des Gesundheitswesens, wurde im Entwurf hervorgehoben.