Meinung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Urteil zur Beobachtung der AfD in Bayern wird nichts ändern


Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als Gesamtpartei beobachten. Das Münchner Verwaltungsgericht wies eine Klage der Partei zurück.

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD im Freistaat als Gesamtpartei beobachten. Das Münchner Verwaltungsgericht wies eine Klage der Partei zurück.

Die bayerische AfD kann als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Diese am Montag vom Verwaltungsgericht München verkündete Entscheidung konnte niemanden überraschen - auch die AfD selbst nicht, die sich schon auf die Berufungsrunde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet. Eine Abänderung des Urteils der Vorinstanz ist freilich wenig wahrscheinlich.

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