Integrationsgesetz
Verfassungsrichter bremsen CSU
3. Dezember 2019, 19:22 Uhr aktualisiert am 3. Dezember 2019, 19:22 Uhr
Klatsche für die CSU: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat etliche Bestimmungen des vor drei Jahren verabschiedeten "Bayerischen Integrationsgesetzes" wegen Verfassungsverstoßes für nichtig erklärt und aufgehoben. Der in der Präambel verwendete Begriff der "Leitkultur", der besonders umstritten ist, wurde nicht beanstandet. Grund: Er habe keine unmittelbare Wirkung. Außerdem sahen sich die Verfassungshüter zum zweiten Mal nach dem Krieg genötigt, die Rundfunkfreiheit im Freistaat zu verteidigen.
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