Gesetze und Regelungen
Von Steuererklärung bis Porto: Das ändert sich im Juli für Deutsche
30. Juni 2019, 18:32 Uhr aktualisiert am 30. Juni 2019, 18:32 Uhr
Kindergeld, Midijobs, Steuererklärung: Einige Gesetze und Regelungen ändern sich am 1. Juli in Deutschland - eine Übersicht.
Berlin/München - Gute Nachrichten für Familien: Ab 1. Juli erhöht sich das Kindergeld um monatlich zehn Euro. Für das erste und zweite Kind werden dann je 204 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 210 Euro. Ab dem vierten Kind werden jeweils 235 Euro pro Monat gezahlt. Wichtig: Die Beträge werden automatisch angepasst und von der Familienkasse ausgezahlt.
Midijobs
Ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt in der Regel zwischen 450,01 Euro und 850 Euro im Monat liegt, wird als Midijob bezeichnet. Im Gegensatz zu einem Minijob sind diese auch als Gleitzonenfälle bezeichneten Beschäftigungsverhältnisse weder steuerbegünstigt noch sozialabgabenfrei. Jedoch bezahlen Midijobber einen geringeren Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Ab dem 1. Juli können Midijobber statt 850 Euro dann bis zu 1300 Euro verdienen.
Erst wenn das Arbeitsentgelt darüber liegt, werden für Arbeitnehmer die vollen Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Durch die Rentenreform erwerben sie trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge zudem volle Rentenansprüche.
Rentenerhöhung
Ab Juli steigen auch die Renten in Deutschland deutlich. Das gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im März bekannt. In den neuen Bundesländern fällt die Steigerung etwas höher aus als in den alten Bundesländern. Der Gesetzgeber will so die Renten in Ost und West angleichen. In den alten Bundesländern erhöht sich das Altersruhegeld um knapp 3,18 Prozent, in den neuen Ländern um 3,91 Prozent. Damit bekommt ein Durchschnittsrentner monatlich rund 54 Euro mehr in den neuen Bundesländern; in den alten Bundesländern sind es 45 Euro mehr (AZ berichtete).
Briefporto
Das Porto für Briefe und Postkarten wird teurer. Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Post die Zustimmung für die Erhöhung erteilt. Das Versenden eines Standardbriefs im Inland kostet dann 80 Cent statt bisher 70 Cent. Für die Postkarte steigt das Porto von 45 auf 60 Cent. Auch andere Briefarten werden teurer. Die neuen Briefmarken sind in den Filialen oder online erhältlich. Für Briefe, die rund um den Tag der Erhöhung noch mit altem Porto eingeworfen werden, verspricht die Post Kulanz.
Steuererklärung
Bisher galt immer der 31. Mai als Stichtag für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Das ist jetzt anders: Ab diesem Jahr hat jeder Steuerzahler immer zwei Monate mehr Zeit, erklärt die Verbraucherzentrale. Eingereicht werden muss die Steuererklärung für 2018 also erst bis zum 31. Juli. Eine längere Frist gibt es, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft.
Pfändungsfreigrenze
Schuldner können ab 1. Juli über mehr Geld verfügen. Denn die Pfändungsfreigrenzen werden zu diesem Stichtag angehoben. Darauf macht die Verbraucherzentrale aufmerksam. Danach gilt bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe künftig ein Freibetrag von 1139,99 Euro. Beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1133,80 Euro geschützt.
Besteht Unterhaltspflicht, gibt es weitere Freibeträge - 426,71 Euro für die erste, weitere jeweils 237,73 Euro für die zweite bis fünfte Person. Die neuen Grenzen müssen bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen automatisch von Arbeitgebern beachtet werden.