Kommentar
VW vom hohen Ross gestoßen
25. Mai 2020, 20:38 Uhr aktualisiert am 25. Mai 2020, 20:38 Uhr
Da dürften sich etliche von VW geprellte Dieselfahrer ziemlich ärgern, die im Musterfeststellungsverfahren den Vergleich zwischen dem Autobauer und der Verbraucherzentrale angenommen haben. Denn vielen würde es gewiss besser gehen, wenn sie es gemacht hätten wie der VW-Kunde, über dessen Fall der Bundesgerichtshof am heutigen Montag geurteilt hat. Er hat das Recht, sein Auto zum Gebrauchtwagenpreis zurückzugeben. Die gefahrenen Kilometer werden ihm allerdings in Rechnung gestellt, wogegen nichts einzuwenden ist. Für VW ist das eine herbe Niederlage. 60.000 weitere Verfahren sind noch anhängig. Viele Geschädigte werden ihr Schummelauto wieder abgeben wollen.
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