Nachfrage in Bad Kötzting

So kommt die 3G-Regel an


Sollte die Inzidenz im Landkreis die Grenze von 35 überschreiten, gilt die 3G-Regel auch bei Friseuren.

Sollte die Inzidenz im Landkreis die Grenze von 35 überschreiten, gilt die 3G-Regel auch bei Friseuren.

Die 3G-Regel ist spätestens seit der Kabinettssitzung am Dienstag in aller Munde. Ab einer Inzidenz von 35 gilt in den meisten öffentlichen Innenbereichen: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Beispielsweise für den Zugang zur Innengastronomie, die Sportausübung in geschlossenen Räumen, die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen brauchen Ungeimpfte dann einen negativen Testnachweis. Bisher befindet sich der Landkreis Cham noch unter 35, doch wie gehen Betriebe, Gastronomen oder auch Kunden mit dieser eventuell bald in Kraft tretenden Regelung um? Wird die allgemeine Stimmung dadurch beeinträchtigt oder sind die Bürger mittlerweile entsprechende Nachrichten gewohnt? Unsere Redaktion hat nachgefragt.

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