Nachfrage in Bad Kötzting
So kommt die 3G-Regel an
31. August 2021, 19:30 Uhr aktualisiert am 31. August 2021, 19:30 Uhr
Die 3G-Regel ist spätestens seit der Kabinettssitzung am Dienstag in aller Munde. Ab einer Inzidenz von 35 gilt in den meisten öffentlichen Innenbereichen: Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Beispielsweise für den Zugang zur Innengastronomie, die Sportausübung in geschlossenen Räumen, die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen brauchen Ungeimpfte dann einen negativen Testnachweis. Bisher befindet sich der Landkreis Cham noch unter 35, doch wie gehen Betriebe, Gastronomen oder auch Kunden mit dieser eventuell bald in Kraft tretenden Regelung um? Wird die allgemeine Stimmung dadurch beeinträchtigt oder sind die Bürger mittlerweile entsprechende Nachrichten gewohnt? Unsere Redaktion hat nachgefragt.
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