Aus dem Amtsgericht
Da versteht die Justiz keinen Spaß
30. Januar 2020, 12:42 Uhr aktualisiert am 30. Januar 2020, 17:11 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Rettungssanitäter, Feuerwehrmänner oder Polizeibeamte tätlich anzugreifen, wenn sie ihre Arbeit tun und in Not geratenen Menschen helfen, geht gar nicht. Wer trotzdem Hand an die Retter legt, muss - völlig zu Recht - mit harten Sanktionen des Gesetzgebers rechnen. Was ein 22 Jahre alter Mann am Donnerstag vor dem Chamer Amtsgericht zu spüren bekam.
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