Amtsgericht

Zweimal in 13 Jahren: Mann schlägt 50-Jährigem in Cham ins Gesicht

Gekannt haben sich die beiden Männer nur flüchtig. Und doch hat sich der Vorfall aus dem Jahr 2010 nun im März dieses Jahres wiederholt. Der heute 42-Jährige schlug zu - aus dem gleichen Grund wie damals.


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Schon vor dem Prozess am Amtsgericht Cham hatten sich die beiden auf eine Zahlung von 7.000 Euro geeinigt. (Symbolbild)

Von Redaktion Cham

Bei einem Déjà-vu glaubt der Betroffene, ein Ereignis früher schon einmal erlebt zu haben. Insofern trifft diese Bezeichnung auf das, was einem inzwischen 50-Jährigen passiert ist, eigentlich gar nicht zu. Denn er unterlag keiner Erinnerungstäuschung, sondern der gleiche Mann verpasste ihm tatsächlich 13 Jahre nach der ersten Attacke im März 2024 wieder einen Faustschlag ins Gesicht. Und das noch dazu offenbar aus dem gleichen Grund wie damals. Vor Amtsrichterin Birgit Fischer zeigte sich der 43 Jahre alte Geschäftsführer reumütig und kam, trotz einer ganzen Latte einschlägiger Vorverurteilungen, mit Bewährung davon.

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