Damit's nicht kracht, wenn's knallt

Further Ordnungsamt: Feuerwerk ohne Genehmigung kann teuer werden

Ein nächtliches Feuerwerk außerhalb der Silvesterzeit? Was erlaubt ist und wie die Genehmigung abläuft, das erläutert nach mehreren Vorfällen und Beschwerden der Further Ordnungsamtsleiter Toni Lauerer in einem Gespräch.


Silvestertraumbild aus dem Archiv: Zwischen schneebedeckten Dächern gehen im Further Stadtzentrum in der Neujahrsnacht die Raketen hoch. Doch auch das Jahr über erleuchtet immer wieder Feuerwerk den Nachthimmel, wenn auch bei weitem nicht so stark wie auf unserem Bild.

Silvestertraumbild aus dem Archiv: Zwischen schneebedeckten Dächern gehen im Further Stadtzentrum in der Neujahrsnacht die Raketen hoch. Doch auch das Jahr über erleuchtet immer wieder Feuerwerk den Nachthimmel, wenn auch bei weitem nicht so stark wie auf unserem Bild.

Neulich am Further Pastritzweg: Einem Geburtstagskind wird bei der nächtlichen Feier eine besondere Überraschung bereitet - in Form eines Feuerwerks. "Da haben sich danach Anwohner an uns gewandt, aber das war zuvor bei uns ordnungsgemäß angezeigt worden", sagt Toni Lauerer. Beim Ordnungsamtsleiter der Stadt Furth im Wald landen die Beschwerden, wenn es nachts im Further Himmel kracht und leuchtet. Zuvor kann man den Unmut der Anwohner meistens bereits in den sozialen Medien lesen. Dabei ist es nicht grundsätzlich verboten, während des Jahres nachts zu böllern. Es bedarf aber einer Genehmigung.

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