Rodinger Initiative mit Wirkung auf Bayern
Auch nächste Instanz bestätigt Attest-Urteil
9. Dezember 2020, 14:20 Uhr aktualisiert am 9. Dezember 2020, 14:20 Uhr
Von
Josef Heigl
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächste Instanz hat das Urteil aus Regensburg bestätigt. Demnach ist die Beschwerde, von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände befreit zu sein, nicht begründet. Für Realschuldirektor Alexander Peintinger, der die Angelegenheit um belastbare Atteste angestoßen hatte, ist damit ein juristischer Schlussstrich gezogen.
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