Cannabis-Besitz

Rodings dritter Bürgermeister äußert sich nach seiner Verurteilung

Weil er sich sechs Cannabis-Stecklinge aus Österreich bestellt und dies in der Zeitung kund getan hatte, ist bei Alfred Stuiber die Polizei angerückt. Nun spricht er öffentlich über den Prozess und das Urteil.


Beim Umgang mit dem Cannabis-Gesetz vermisst Alfred Stuiber vor allem in Bayern Fingerspitzengefühl und Verhältnismäßigkeit. Für den Besitz von mehr als drei Pflanzen, die eigentlich Stecklinge waren, wurde er vor dem Amtsgericht Cham rechtskräftig verurteilt.

Beim Umgang mit dem Cannabis-Gesetz vermisst Alfred Stuiber vor allem in Bayern Fingerspitzengefühl und Verhältnismäßigkeit. Für den Besitz von mehr als drei Pflanzen, die eigentlich Stecklinge waren, wurde er vor dem Amtsgericht Cham rechtskräftig verurteilt.

Cannabis entkriminalisieren war eine der Absichten, als die Ampel-Parteien in Berlin das entsprechende Gesetz auf den Weg gebracht haben. Dass er nun wegen des Besitzes von Stecklingen auf der Anklagebank saß, findet Alfred Stuiber unverhältnismäßig. Im Gespräch mit unserer Mediengruppe äußert sich der Gärtnermeister und dritte Bürgermeister Rodings zum Urteil, das nun rechtskräftig ist, und zur Vorgeschichte, die mit einem Artikel in unserer Zeitung begann.

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