Meinung

Alles was recht ist

Prozess um Cannabis-Stecklinge: Müssen Staatsanwälte weisungsgebunden sein?

Ein Kommentar zum Urteil des Rodinger Gärtnermeisters, der wegen Anstiftung zur Einfuhr von Cannabis und Anbau von mehr als drei Cannabispflanzen vor dem Chamer Amtsgericht steht.


Vor dem Chamer Amtsgericht wird ein Fall verhandelt, den ein Zeitungsbericht ins Rollen gebracht hat.

Vor dem Chamer Amtsgericht wird ein Fall verhandelt, den ein Zeitungsbericht ins Rollen gebracht hat.

Auf unsere unabhängige Justiz sind wir in Deutschland stolz. Doch ist sie wirklich völlig unabhängig? Nicht erst nach dem Prozess wegen eines an sich läppischen Vergehens nach dem neuen Konsumcannabisgesetz sind Zweifel angebracht.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat

1 Kommentare:


Bitte melden Sie sich an!

Melden Sie sich an, um kommentieren zu können.

Anmelden

Frank H.

am 14.09.2024 um 10:12

Deshalb nennt man sie ja Staatsanwälte - es ist ihr Job, die Position des Staats zu vertreten, inklusive dessen demokratisch gewählten Vertretern an der Spitze. Was wäre denn umgekehrt von Rechtsanwälten zu halten, die ihr Honorar einstreichen und dann aus Überzeugung nichts für ihre Mandanten tun ? Die Sache erscheint natürlich unangemessen. Aber man kann ja auf Einsicht des Richters hoffen, und vielleicht ein Crowdfunding zu den Kosten betreiben. Für den massiven juristischen Druck auf Einzelbürger wären die neuerdings zahllosen Klagen von Politikern gegen individuelle Äußerungen auch ein viel besseres Beispiel.



Kommentare anzeigen