Gegen Geldauflage

Verfahren gegen Bayerns AfD-Chef Protschka am Amtsgericht Deggendorf eingestellt

Der Auftritt des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Protschka beim Politischen Aschermittwoch 2023 hat nun ein Gericht beschäftigt. Und das Ergebnis war eindeutig.


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Stephan Protschka (M), AfD-Landesvorsitzender von Bayern, spricht im Verhandlungssaal des Amtsgerichts Deggendorf mit seinen Anwälten Edgar Weiler (l) und Andreas Geipel. 

Von dpa

Das Beleidigungsverfahren gegen Bayerns AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka wird gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Politiker vorgeworfen, Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beim Politischen Aschermittwoch 2023 in Osterhofen "Södolf" und "Landesverräter" genannt zu haben.

Die Einstellung des Verfahrens vor dem Amtsgericht Deggendorf war mit einer Erklärung verbunden, die ein Verteidiger des AfD-Politikers vortrug. Darin hieß es, Anspielungen auf die NS-Zeit lägen Protschka grundsätzlich fern. Er habe lediglich Begriffe eines Vorredners aufgegriffen. Ihm sei es nicht darum gegangen, Söder zu beleidigen, sondern einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung zu leisten.

Bis Ende August muss Protschka nun die Geldauflage zahlen. Dann werde das Verfahren endgültig eingestellt, sagte die Richterin. Zu dem Verfahren war es gekommen, weil der Bundestagsabgeordnete gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt hatte.

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Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD in Bayern.

Ebenfalls im April hatte das Amtsgericht Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz einen weiteren Redner des Politischen Aschermittwochs wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Söder teils mit denselben Bezeichnungen bedacht. Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht rechtskräftig.

Anfang April hatte das Amtsgericht in Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz einen weiteren Redner bei der Veranstaltung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Söder teils mit denselben Bezeichnungen bedacht, die AfD-Landeschef Protschka angelastet werden. Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist einem Gerichtssprecher zufolge bislang nicht rechtskräftig.