Inzidenzwert über 100
Diese Regelungen gelten ab Montag im Kreis Deggendorf
7. März 2021, 12:54 Uhr aktualisiert am 7. März 2021, 12:54 Uhr
Der Landkreis Deggendorf hat am Wochenende den kritischen Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Das bedeutet, dass die eigentlich für Montag anvisierten Lockerungen vorerst nicht gelten. Stattdessen treten im Landkreis wieder strengere Regelungen in Kraft. Ein Überblick.
Private Kontakte:
Die bisherigen Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Sprich: Der Kontakt ist auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie eine weitere Person beschränkt. Kinder unter 14 Jahren bleiben dabei für die Gesamtzahl außer Betracht. Zudem zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft jeweils als ein Hausstand - auch, wenn sie nicht gemeinsam wohnen.
Maskenpflicht:
Das Landratsamt Deggendorf hat per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht für die Stadt Deggendorf eingeführt. In bestimmten Bereichen der Stadt muss nun ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das muss nicht zwangsweise eine FFP2-Maske sein, deren Tragen nur im Einzelhandel und ÖPNV vorgeschrieben ist. Wo genau die Regelung gilt, können Sie hier nachlesen.
Ausgangssperre:
Mit dem Überschreiten des Grenzwertes tritt auch die nächtliche Ausgangssperre im Landkreis wieder in Kraft. Zwischen 22 und 5 Uhr ist ein Aufenthalt im Freien nur aus triftigen Grünen erlaubt. Dazu zählen etwa das Ausüben des Berufs, medizinische Notfälle, die Betreuung von Pflegebedürftigen und Kindern sowie die Versorgung von Haustieren.
Schulen:
Schulen und Kindertagesstätten sind aufgrund des hohen Inzidenzwertes geschlossen. Es findet Distanzunterricht statt. Ausnahmen gibt es nur für diesjährige Abiturienten und Berufsschüler, bei denen zeitnah Abschlussprüfungen anstehen. Sobald der Inzidenzwert unter 100 sinkt, wäre Präsenzunterricht auch wieder für Grundschulen (Klasse 1 bis 4), Förderzentren (Klasse 1 bis 4) und die Abschlussklassen der anderen Schularten möglich. Eine Unterschreitung des Werts ist laut dem Landratsamt Deggendorf frühestens am Mittwoch, 10. März, möglich - auch das gilt jedoch als unwahrscheinlich. Das Landratsamt hat deswegen in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt entschieden, in der kommenden Woche generell auf Präsenzunterricht zu verzichten. Die oben genannten Ausnahmen für Abiturienten und Berufsschüler sowie die Regelungen für die Notbetreuung bleiben unberührt.
Kitas:
Auch Kindertageseinrichtungen und Pflegestellen bleiben vorerst geschlossen. Für sie gilt das gleiche wie für Schulen: Sobald der Inzidenzwert unter 100 liegt, ist eine Öffnung wieder möglich. Die Regelungen zur Notbetreuung bleiben auch hier unberührt.
Einzelhandel:
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes dürfen nur Geschäfte öffnen, die Gegenstände des täglichen Bedarfs verkaufen. Neu in diese Liste aufgenommen wurden Buchhandlungen, die ab Montag wieder verkaufen dürfen. Für andere Geschäfte ist weiterhin "Click & Collect" möglich.
Sport:
Es ist nur kontaktfreier Sport im Freien erlaubt, zudem müssen die geltenden Kontaktbeschränkungen beachtet worden. Mannschaftssport ist untersagt.