Corona im Landkreis Deggendorf
Inzidenzwert steigt über 200 – Strengere Regeln ab Freitag
10. Dezember 2020, 8:25 Uhr aktualisiert am 10. Dezember 2020, 13:23 Uhr
Der Landkreis Deggendorf hat am Donnerstag den kritischen Coronavirus-Inzidenzwert von 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen gerissen. Deshalb gelten ab Freitag, den 11. Dezember, strengere Regeln gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Wie das Landratsamt Deggendorf mitteilte, wurde die 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen im Landkreis am Donnerstag erstmals überschritten und liegt aktuell bei 207,6. Deshalb gelten für die Region ab Freitag strengere Coronavirus-Regelungen, gemäß der Entscheidung des Freistaats Bayern von Mittwoch, den 9. Dezember.
An allen Schulen im Landkreis findet deshalb von Freitag an ab der Jahrgangsstufe 8 kein Präsenzunterricht mehr statt, die Klassen wechseln in den Distanzunterricht. Ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung. Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform sind untersagt.
Ferner ist ab Freitag der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung von 21 bis 5 Uhr nun auch im Landkreis Deggendorf untersagt. Folgende Ausnahmen gibt es:
- Medizinischer oder veterinärmedizinischer Notfall, andere medizinisch unaufschiebbare Behandlungen
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbare Ausbildungszwecke
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts für getrennt lebende Eltern
- Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
- Begleitung Sterbender
- Handlungen zur Versorgung von Tieren, inklusive Gassigehen mit Hunden
- Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, allerdings zwischen 24. und 26. Dezember erlaubt
- Andere wichtige und unabweisbare Gründe
Märkte zum Warenverkauf sind ab Freitag mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
Eine Aufhebung dieser verschärften Regelungen kann laut Landratsamt Deggendorf erst erfolgen, wenn im Landkreis der Inzidenzwert von 200 an mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.