In Platlling gestellt

Geflüchteter Patient des BKH Mainkofen wieder in Polizeigewahrsam

Am Samstagabend nutzte ein Patient des Bezirksklinikums eine Lockerungsmaßnahme zur Flucht. Weit kam er nicht: Am Sonntagnachmittag wurde er von der Polizei in Plattling aufgegriffen.


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Aus dem Bezirksklinikum Mainkofen ist erneut ein Patient bei einem Ausgang entwichen. Anders als bei dem aufsehenerregenden Fall Anfang August wird der nun flüchtige 43-Jährige jedoch nicht als gefährlich eingestuft. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Ein Patient des Bezirksklinikums Mainkofen im Landkreis Deggendorf hat am Samstagabend eine Lockerungsmaßnahme zur Flucht genutzt. Der 43-Jährige, welcher als nicht gefährlich eingestuft wird, flüchtete während eines unbegleiteten Gruppenausgangs vom Klinikgelände. Am Sonntagnachmittag konnte er von der Polizei in Plattling wieder gestellt werden. 

Wie der Bezirk Niederbayern am Sonntag mitteilte, war dem 43-Jährigen am Samstagabend zusammen mit zwei weiteren Patienten ein Freigang auf dem Klinikgelände gewährt worden. Von diesem kehrte er jedoch nicht zurück, sondern nutzte die Gelegenheit zur Flucht. Laut Angaben des Bezirks handelt es sich bei dem 43-Jährigen um einen der Patienten, welcher auch an der Lockerungsmaßnahme am 8. August in einem Plattlinger Kino zugegen war. Wie mehrmals berichtet, hatte ein anderer Patient, ein wegen Totschlags verurteilter 24-Jähriger, diese Gelegenheit zur Flucht genutzt. Der 43-Jährige habe sich dabei jedoch "in keinerlei Weise auffällig" verhalten, betont der Bezirk. Da von dem Patienten zudem keine akute Gefahr ausging, wurde ihm der Freigang auf dem Klinikgelände gewährt.

Nach seiner Flucht leitete die Polizei sofort Suchmaßnahmen und Ermittlungen ein. Öffentlich gefahndet wurde nach ihm jedoch nicht, weil der 43-Jährige nicht als gefährlich eingestuft wurde. Der Gesuchte konnte am Sonntagnachmittag gegen 15 Uhr schließlich von einer Polizeistreife in Plattling erkannt und festgenommen werden. 

Der Bezirk als Träger des Bezirksklinikums betonte am Sonntag in einer ersten Stellungnahme, dass dem nach §63 StGB untergebrachten Patienten die Lockerung entsprechend der rechtlichen Vorgaben gewährt wurde. Hinweise auf Planungsfehler in der Durchführung hätten sich bislang nicht ergeben. 

Anfang August hatte die Flucht eines wegen Totschlags verurteilen 24-Jährigen aus dem BKH Mainkofen bayernweit für Schlagzeilen gesorgt. Dem als gefährlich eingestuften Patienten war während eines Kinobesuchs in Plattling die Flucht gelungen. Die Polizei hatte daraufhin eine Großfahndung in die Wege geleitet, noch am selben Tag war der Geflüchtete wieder gefasst worden. 

Der Vorfall in Mainkofen sowie die Flucht von vier (mittlerweile wieder gefassten) Insassen des BKH Straubing nur gut eine Woche später hatten in Ostbayern für viel Unruhe gesorgt und eine Diskussion über die Sicherheit in Bezirkskrankenhäusern befeuert. Im Mainkofener Fall räumte die Klinikleitung später Fehler bei der Planung und Durchführung der Lockerungsmaßnahme ein.