Aufkommensneutral
Dingolfing Finanzausschuss für Senkung des Hebesatzes zur Grundsteuer B
27. November 2024, 16:22 Uhr
Unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat in seiner "Königssitzung" am Donnerstag dem Beschlussvorschlag des Finanzausschusses folgt, wird die Stadt Dingolfing die Grundsteuer auch weiterhin aufkommensneutral erheben, was heißt, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A ab dem 1. Januar 2025 unverändert bei 250 Prozent bleiben soll. Der Hebesatz für die Grundsteuer B hingegen soll von 250 auf 210 Prozent gesenkt werden.
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