Landkreis Landshut
Ab Mittwoch FFP2-Maskenpflicht für Besucher des Landratsamtes
25. Januar 2021, 16:24 Uhr aktualisiert am 9. April 2023, 9:57 Uhr
Ab Mittwoch ist der Zutritt zum Landratsamt Landshut und allen Dienststellen des Landkreises nur noch mit der FFP2-Schutzmaske erlaubt. Dies gilt auch für Außenstellen (Kreisjugendamt, Tiefbauverwaltung, Kfz-Zulassungsstellen, Impfzentrum) und Entsorgungseinrichtungen.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Parteiverkehr ausgesetzt, Terminvereinbarungen sind aber weiter möglich. Bürger sollen sich per E-Mail oder Telefon an die Sachbearbeiter ihrer Anliegen zu wenden.
Für die Kfz-Zulassungsstellen gelten die bisherigen Maßgaben bis auf weiteres fort:
- Ergolding (TÜV-Gebäude): Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand von zugewiesenen Nummern aufgerufen.
- Rottenburg: Es sind wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich vorgesehen. Die Hinweise sind ausgeschildert.
- Vilsbiburg: Besuch nur nach Terminvereinbarung unter 0871 408-5895 oder -5896 möglich.
Bürger sollen verstärkt auf die Online-Services zur Kfz-Zulassung unter www.landkreis-landshut.de zurückgreifen.