Landkreis Landshut
Aus dem Polizeibericht der PI Vilsbiburg
17. Mai 2018, 17:31 Uhr aktualisiert am 17. Mai 2018, 17:31 Uhr
Adlkofen: Arbeitsmaschine gestohlen
Zwischen 9. Mai, 13.30 Uhr, und Mittwoch, 16. Mai, 10.30 Uhr, befand sich ein Fahrzeuggespann einer Baufirma in Patzing. Hierbei war der Zugang zum Boxanhänger des Gespannes durch einen großen Kompressor versperrt. In dem oben genannten Zeitraum zog ein unbekannter Täter auf unbekannte Weise das gesamte Fahrzeuggespann etwas von dem Kompressor weg. Anschließend brach er den verschlossenen Boxanhänger auf und entwendete eine grüne Arbeitsmaschine, Wacker, Stampfer, in Wert von 2.000 Euro. Anschließend entfernte er sich von der Örtlichkeit. Der Täter verursachte einen Sachschaden in Höhe von 2.500 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Vilsbiburg unter der Tel. 08741/96270 entgegen.
Geisenhausen: Nach Verkehrsunfall geflüchtet
Am Mittwoch um 12.50 Uhr fuhr ein bisher unbekannter Pkw-Fahrer auf der Staatsstraße 2054, von Altfraunhofen in Richtung Geisenhausen. In einer unübersichtlichen Linkskurve kam er nach links und schnitt somit die Kurve. Eine entgegenkommende Pkw-Fahrerin musste deswegen Bremsen und Ausweichen. Dadurch kam sie auf der regennassen Fahrbahn ins Schleudern. Der Pkw Peugeot schleuderte nach links und geriet über die abschüssige Böschung in ein angrenzendes Feld. An dem Pkw der 63jährigen Fahrerin entstand ein Schaden von mind. 1.000 Euro. Es kam zu keiner Berührung der entgegenkommenden Fahrzeuge. Der Unfallverursacher setzte seine Fahrt in Richtung Geisenhausen fort, ohne sich um den verursachten Schaden zu kümmern. Vom Unfallverursacher ist bekannt, dass es sich um einen größeren Pkw (SUV oder Van) in der Farbe schwarz gehandelt hat. Hinweise zum Unfall oder Unfallverursacher nimmt die Polizeiinspektion Vilsbiburg unter Tel. 08741/96270 entgegen.
Adlkofen: Mann bewahrt Schusswaffen unvorschriftsmäßig auf
Am Mittwoch um 20.55 Uhr bat ein Mann aus Adlkofen um eine rechtliche Würdigung eines Messers. Er wollte wissen, ob es sich hierbei um einen legalen Gegenstand handelt. Es stellte sich heraus, dass das von ihm mitgeführte Messer ein Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm, und somit eine verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz, ist. Zusätzlich wurde ein weiteres derartiges Messer bei dem Mann aufgefunden. Auf die Frage nach weiteren Waffen zeigte der Adlkofener eine geladene Schreckschusswaffe, die er in seinem Pkw lagerte, sowie ein Luftgewehr vor, welches unversperrt im Wohnaus lag. Die beiden Schusswaffen waren damit nicht ordnungsgemäß versperrt. Der Eigentümer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstöße gegen das Waffengesetz.