Landkreis Landshut

Beschlüsse laut Kommunalaufsicht rechtens

Landratsamt antwortet auf Beschwerde zu Rathausanbau– Gatz verliest Schreiben


Hier der Grundriss des zweiten Stocks und ein Längsschnitt des Rathauskomplexes.

Hier der Grundriss des zweiten Stocks und ein Längsschnitt des Rathauskomplexes.

Der Dauerbrenner Rathaus hat jüngst wieder für Aufregung gesorgt. Die CSU hatte eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Nun haben die Gemeinde und auch der Beschwerdeführer - CSU-Gemeinderat und -Vorsitzender Wolfgang Beck - eine Antwort erhalten. Das Landratsamt konnte den Argumenten von Beck nicht folgen und bekräftigte, dass die Beschlüsse des Gemeinderats rechtens sind.

Überrascht war Wolfgang Beck, als Bürgermeisterin Birgit Gatz in der jüngsten Gemeinderatssitzung gleich zu Beginn aus dem Antwortschreiben des Landratsamts vorlas, denn er hatte bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Antwort erhalten. Zum Hintergrund: Die CSU stellte Beschlüsse des Gemeinderats, ein Ingenieurbüro mit den Planungsphasen für den Rathausanbau zu beauftragen, in Frage. Aus ihrer Sicht hätte die Gemeinde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen müssen. Ein Antrag auf eine solche Prüfung wurde im Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt.

Mit einem Rathausneubau hatte sich die Gemeinde über mehrere Jahre befasst, bis hin zum Bürgerentscheid, in dem sich die Mehrheit der Bürger gegen ein neues Rathaus aussprach. Diese Tatsache und auch eine Umfrage von 2015, in dem die Bürger gefragt wurden, was ihrer Meinung in der Ortsmitte fehlt - für ein neues Rathaus sprachen sich etwa drei Prozent aus - führte Gatz in ihrer Stellungnahme zu der Beschwerde ans Landratsamt an. Auch die Kommunalaufsicht verwies in der Begründung auf den Bürgerentscheid.

Ausschlaggebend für die Abweisung der Beschwerde war aber die Auslegung zur Wirtschaftlichkeit: "Nach unserer Rechtsauffassung liegt in dieser Angelegenheit kein Verstoß gegen Artikel 61 Absatz 2 Gemeindeordnung vor, wonach die gemeindliche Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen ist", so heißt es in dem Schreiben vom Landratsamt. Der Grundsatz der Sparsamkeit besage unter anderem, dass unnötige Ausgaben vermieden werden sollen. Weiter heißt es vom Landratsamt: "Ein wichtiges Indiz dafür, dass hier sparsam und wirtschaftlich gehandelt wird, zeigt insbesondere die stufenweise Beauftragung des vom Gemeinderat mit Mehrheitsbeschluss beauftragten Ingenieurbüros Kollmansberger-Siegmund."

Ein Einschreiten der Kommunalaufsicht setzt voraus, dass die Gemeinde ihren Entscheidungsspielraum in nicht mehr vertretbarer Weise überschritten hätte, sprich das gemeindliche Handeln mit den Grundsätzen vernünftigen Wirtschaftens nicht mehr vereinbar wäre. Das Landratsamt fügte hier auch Urteile vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof an. Nach den der Kommunalaufsicht vorliegenden Unterlagen habe die Gemeinde ihren Entscheidungsspielraum nicht überschritten, "weshalb die Beschlüsse auch nicht rechtsaufsichtlich zu beanstanden sind."

Beck hat das Antwortschreiben des Landratsamtes erst am Tag nach der Sitzung erhalten, aber dann so schnell wie möglich Kontakt mit der Kommunalaufsicht aufgenommen. Er wünschte sich Einsicht in die Unterlagen, denn so konnte er die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Die Kommunalaufsicht geht aus Becks Sicht nur auf die Vergleiche für die Rathausanbauten ein. "Es wird hier völlig außer Acht gelassen, dass zum Bürgerentscheid keinerlei Fragestellung zum Rathausanbau enthalten war", so Beck. Außerdem stößt ihm sauer auf, dass damals immer behauptet wurde, dass das alte Rathaus ausreichend und keine Erweiterung nötig sei und jetzt unter dem "Deckmantel der Behindertengerechtigkeit eine Erweiterung um 200 Quadratmeter" geplant wird. "Wir glauben daher, dass durch diese neue Situation ein Anbau in einer Kosten-Nutzenrechnung mit einem Neubau verglichen hätte werden müssen.", so nach wie vor seine Meinung. Eventuell will er noch einmal Rat bei einem Juristen suchen. Ob dann weiterer Handlungsbedarf besteht, bleibt abzuwarten.

Das Argument mit dem "Deckmantel der Behindertengerechtigkeit" kann Gatz nicht verstehen. Durch den Anbau und entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise ein barrierefrei zu erreichendes Besprechungszimmer, macht auch das Überwinden einer letzten bleibenden Stufe im zweiten Stock unnötig. Im Außenbereich wird die Rampe umgebaut.

Eigentlich als Hilfsmittel für einen zumindest barrierefreien Zugang zum Rathaus gedacht - ist die Rampe bisher wegen der zu hohen Steigung eher ein Problem als eine Lösung. Warum dieser Fehler nicht gleich nach dem Bau der Rampe aufgefallen und korrigiert wurde, konnte sie nicht sagen.

Mit dem Rathausanbau will Gatz aber noch dieses Jahr beginnen, dazu sollen in den nächsten Sitzungen die einzelnen Gewerke besprochen werden.