Wer ohne Fischereischein angelt, wird oft nicht bestraft
Ein Freifahrtschein für Fischwilderer
31. März 2020, 15:06 Uhr aktualisiert am 31. März 2020, 15:06 Uhr
Von
Stefanie Platzek
Wer in Bayern einen Fisch angeln möchte, braucht einen gültigen Fischereischein. Einfach mal so eine Angel ins Wasser halten geht nicht. Es ist sogar strafbar, das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Die Realität sieht aber anders aus. Neun Schwarzfischer wurden im vergangenen Jahr angezeigt, die Dunkelziffer liegt laut den Angelsportvereinen weit höher. Verurteilt wurde bislang keiner.
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