Landkreis Landshut
Landrat fordert Arbeitserlaubnis für Corona-Kontaktpersonen
13. November 2020, 16:07 Uhr aktualisiert am 9. April 2023, 12:13 Uhr
Landrat Peter Dreier bringt die Verkürzung der Quarantäne-Dauer für Kontaktpersonen unter Auflagen ins Spiel. "Unsere Betriebe brauchen ihre Arbeitskräfte", sagt er und fordert eine Arbeitserlaubnis für negativ getestete Kontaktpersonen.
Mit jeder Corona-Neuinfektion steigt kontinuierlich auch die Zahl der Kontaktpersonen ersten Grades an. Das stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Denn die Kontaktpersonen einer positiv auf das Corona-Virus getesteten Person werden nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts ebenfalls in häusliche Quarantäne überstellt. Sie fehlen so ihrem Betrieb mindestens zwei Wochen: Auch wenn ihre eigenen Tests negativ ausfallen sollten.
Für Landrat Peter Dreier nicht nachvollziehbar, zumal er auch im Landratsamt selbst mit dieser Situation bereits konfrontiert worden ist: "Gerade in dieser Zeit, in der die Wirtschaft ohnehin bereits schwer von der Corona-Krise gebeutelt ist, dürfen wir unseren Betrieben nicht noch zusätzliches Personal nehmen - vor allem, wenn die Kontaktpersonen keinerlei Krankheitssymptome zeigen und ihr Test negativ ausfällt."
Homeoffice nicht überall möglich
Im Falle des Landshuter Landratsamtes hat man zwar versucht, durch schnelles Umstellen auf Telearbeit oder Homeoffice die Ausfallzeiten möglichst gering zu halten. Doch dies ist sicherlich nicht in jedem Bereich möglich, erklärt Dreier.
Ob eine Quarantäne angeordnet werden muss, wird vom Robert-Koch-Institut anhand des Kontaktgrades bestimmt: "Ein enger Kontakt bedeutet hauptsächlich, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat, angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist."
Nach Arbeitsende wieder Quarantäne
Die Kontaktpersonen werden dann zwei Mal auf eine Infektion mit dem Corona-Virus getestet: Direkt nach der Zusammenkunft mit dem Infizierten und fünf bis sieben Tage danach. Sollten beide Tests negativ ausfallen, fordert der Landrat, dass solche Kontaktpersonen arbeiten gehen dürfen - sofern sie, bis zum eigentlichen Quarantäne-Ende, eine Mund-Nasen-Maske nach FFP2-Standard fachgerecht tragen und sämtliche Hygiene-Regeln streng befolgen.
Dass nach Arbeitsende wieder die Regeln der häuslichen Quarantäne gelten, sei aber keine Frage, meint Dreier. Bislang kann das Gesundheitsamt nach eingehender Prüfung des Einzelfalls Ausnahmegenehmigungen für Mitarbeiter im medizinischen Sektor erteilen.
Mit seinem Vorschlag hat sich der Landrat bereits an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und seine Kabinettskollegin aus dem Gesundheitsressort, Melanie Huml, gewandt. "Hier ist es höchste Zeit, die Regelungen der Wirklichkeit anzupassen", fordert Dreier.