Landkreis Landshut
Radiologie Mühleninsel gegen Stadt Landshut: Klage zurückgewiesen
14. Oktober 2014, 11:34 Uhr aktualisiert am 14. Oktober 2014, 11:34 Uhr
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat jetzt einen vorläufigen Schlusspunkt in einem Streit gesetzt, der im Dezember 2008 mit einem Stadtratsbeschluss begann. Als "teilweise unzulässig" und "teilweise unbegründet" hat es die Klage der Radiologie Mühleninsel GbR und der Onkologin Dr. Ursula Vehling-Kaiser gegen die Stadt Landshut wegen verdeckter Beihilfe zurückgewiesen.
Am 19. Dezember 2008 beschloss der Stadtrat, dass die Stadt der Klinikum Landshut gGmbH im Jahr 2009 einen Betrag von einer Million Euro für Investitionszwecke beziehungsweise zur Kapitalausstattung eines Medizinischen Versorgungsgzentrums (MVZ) zur Verfügung stellt. Die in der Stadt ansässigen Radiologen und Onkologen sahen sich dadurch gegenüber dem MVZ benachteiligt. "Uns ging es nicht darum, gegen eine mögliche Konkurrenz vorzugehen", sagte Dr. Peter Rexrodt, Mitinhaber der Strahlentherapie-Praxis auf der Mühleninsel. "Wir sahen uns benachteiligt, weil wir die gleiche Leistung erbringen müssen, ohne staatlich subventioniert zu werden." Außerdem müssten solche Beihilfen vorab von der EU genehmigt werden.
Nach Beschwerden ansässiger strahlentherapeutischer und onkologischer Praxen war dann, am 23. Januar 2009, das Geld im nachhinein als Darlehen zur Verfügung gestellt worden. "Das Darlehen wurde zu ordentlichen Konditionen gewährt und hat ein Prüfverfahren bei der Europäischen Kommission überstanden", sagt Kämmerer Rupert Aigner.
Die Anwälte der Klagenden, Prof. Dr. Ernst Fricke und Matthias Pauly, gingen in ihrer Stellungnahme von einer verdeckten Beihilfe an das Klinikum durch die Stadt aus, was nach EU-Recht unzulässig sei. Das Klinikum habe damals seit Jahren rote Zahlen geschrieben.
"Vor diesem Hintergrund hätte ein privater Investor der Klinikum Landshut gGmbH kein Darlehen gewährt, jedenfalls nicht ohne Sicherheiten", heißt es in einer der Stellungnahmen der Anwälte. Deshalb sei eine Begünstigung des Klinikums duch die Stadt auch dann anzunehmen, wenn man die Gewährung des Millionenbetrags als Darlehen qualifizieren sollte.
Für Fricke ist das Verfahren noch nicht beendet. "Was nachträglich als Darlehen deklariert wurde, war von Dezember 2008 bis März 2009 eine unzulässige EU-Beihilfe", sagt Fricke gegenüber der Landshuter Zeitung.