Inzidenz stabil unter 100

Stadt Landshut kann ab Donnerstag lockern


Ab Donnerstag kann auch die Stadt Landshut die strengen Infektionsschutzmaßnahmen lockern. Auch ein Biergartenbesuch ist dann prinzipiell wieder möglich. (Symbolbild)

Ab Donnerstag kann auch die Stadt Landshut die strengen Infektionsschutzmaßnahmen lockern. Auch ein Biergartenbesuch ist dann prinzipiell wieder möglich. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die 7-Tage-Inzidenz der Coronavirus-Neuinfektionen in der Stadt Landshut ist über das Pfingstwochenende weiter gesunken und lag am heutigen Dienstagmorgen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 79 Fällen pro 100.000 Einwohner. Damit ist der Grenzwert von 100 den erforderlichen fünften Tag in Folge unterschritten.

Dies hat die Stadt Landshut bereits am Dienstag amtlich bekannt gemacht. "Die strengen Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesnotbremse werden damit nach dem für morgen vorgeschriebenen Karenztag mit Wirkung zu Donnerstag, 0 Uhr, endlich außer Kraft treten", freut sich Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger, der Oberbürgermeister Alexander Putz (Urlaub) vertritt. Ab Donnerstag entfällt in Landshut folglich die nächtliche Ausgangssperre, es gelten dann jene Corona-Regeln, die gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Regionen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 vorgesehen sind. Die Stadt Landshut hat eine entsprechende neue Allgemeinverfügung erstellt und diese zur Einholung des erforderlichen Einvernehmens an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege übersandt. Sobald das Einvernehmen durch das Gesundheitsministerium erteilt wurde, wird die Allgemeinverfügung im Amtsblatt bekannt gemacht - voraussichtlich heute Abend oder im Laufe des Mittwochs (26. Mai). "Für die Landshuterinnen und Landshuter bedeutet das spürbare Lockerungen in fast allen Lebensbereichen. Darüber bin ich sehr erleichtert", so Haslinger.

Das stabile Unterschreiten der kritischen Inzidenzmarke von 100 hat eine Reihe positiver Folgen. So muss für den Einkauf im Einzelhandel zwar weiterhin vorab ein Termin vereinbart werden (System "Click and Meet"), die bisher zusätzlich nötige Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests ist ab Donnerstag aber nicht mehr erforderlich. Treffen sind dann wieder zwischen zwei Hausständen und maximal fünf Personen gestattet - wobei zugehörige Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene nicht mitgezählt werden müssen.

In diesen Bereichen gibt es Erleichterungen

Erhebliche Erleichterungen sind auch für die Bereiche Kultur, Freizeit und Sport vorgesehen: Theater, Museen und Kinos dürfen mit Schutz- und Hygienekonzepten ebenso öffnen wie Freibäder, wobei für Besucher jeweils ein aktueller negativer Coronatest vorgeschrieben ist.

Über den genauen Öffnungszeitpunkt des Stadtbads und die Rahmenbedingungen für Besucher werden die Stadtwerke als Betreiber gesondert informieren. Kontaktfreier Sport ist ab Donnerstag mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen auch im Innenbereich möglich; Kontaktsport dagegen nur unter freiem Himmel, mit Hygienekonzept und negativem Coronatest aller Beteiligten. Fitnessstudios dürfen Kunden mit Terminvereinbarung und negativem Coronatest wieder empfangen. Bei sämtlichen Kultur- und Sportveranstaltungen unter freiem Himmel sind ab Donnerstag zudem bis zu 250 Zuschauer gestattet - feste Plätze, ein Hygienekonzept und negative Coronatests der Zuschauer vorausgesetzt.

Öffnen dürfen auch die Außengastronomie und die Hotellerie. Die Allgemeinverfügung der Stadt sieht dafür unter Verweis auf die günstige Entwicklung der Infektionslage mit einer Halbierung des Inzidenzwerts binnen einer Woche ebenfalls bereits den Donnerstag als Öffnungsdatum vor. Für den Besuch der Außengastronomie werden gemäß der landesrechtlichen Vorgaben eine Terminbuchung sowie die Vorlage negativer Coronatests erforderlich sein, sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen. Die Sperrstunde ist außerdem auf 22 Uhr festgesetzt. Die Innengastronomie bleibt dagegen weiterhin geschlossen.

Wieder Wechselunterricht möglich

Erleichterungen sind auch für den Schulbereich vorgesehen: Dort ist für alle Jahrgangsstufen wieder Wechselunterricht möglich, sofern der geforderte Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Mindestens zweimal wöchentlich müssen sich zudem Schülerinnen und Schüler per Selbst-Schnelltest unter Aufsicht auf das Coronavirus testen. Diese Lockerungen werden allerdings wegen der laufenden Pfingstferien erst mit Wiederaufnahme des Unterrichts am 7. Juni praktisch wirksam.

Generell gilt: Von den in vielen Bereichen vorgesehenen Testverpflichtungen sind im Einklang mit den landesrechtlichen Bestimmungen vollständig Geimpfte und Personen, die nachweislich von einer Covid-Erkrankung genesen sind, ausgenommen. "Für alle anderen sind die Tests zwar nervig und für manche auch unangenehm, in der jetzigen Phase aber leider ein notwendiges Übel", so Haslinger. Über einzelne Vorschriften wie die Testpflicht für Freibadbesucher lasse sich zwar in der Tat streiten. Insgesamt sei jedoch klar: "Wir brauchen bei den nun endlich unmittelbar bevorstehenden Öffnungsschritten größtmögliche Sicherheit, denn wir müssen unbedingt vermeiden, dass das Infektionsgeschehen erneut aufflammt." Der Bürgermeister setzt dabei in erster Linie auch auf Eigenverantwortung: "Wir alle wissen, wie wir uns und unsere Mitmenschen effektiv vor einer Ansteckung schützen können: Abstand halten, Hygieneregeln beachten, gerade in öffentlichen Innenräumen FFP2-Maske tragen - das wirkt. Deshalb bitte ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger weiter um ihre Mithilfe im Kampf gegen das Virus: Wir sind jetzt kurz vor dem Ziel. Wenn wir vernünftig bleiben, sollte diese Pandemie bald überwunden sein."

Eine weitere Lockerung ist zwar noch nicht fix, soll aber zeitnah folgen, sagt Haslinger: "Eine allgemeine Maskenpflicht im Freien trägt nach Erkenntnissen der Wissenschaft wohl nicht wesentlich zur Verringerung des Ansteckungsrisikos bei. Wie von Oberbürgermeister Putz bereits im Stadtratsplenum am vergangenen Freitag angedeutet, beabsichtigen wir daher, die Maskenpflicht in der Innenstadt mit Wirkung zum Montag, 31. Mai, aufzuheben", sagt Haslinger. Voraussetzung sei natürlich, dass das Infektionsgeschehen bis dahin stabil unter der 100er-Marke bleibe und die Abstände zwischen den Passanten auch nach Wiedereröffnung des Einzelhandels und der Außengastronomie eingehalten würden. "Dann können wir künftig auf die wirklich unpopuläre Maskenpflicht im Innenstadtbereich guten Gewissens verzichten."