Landkreis Landshut

Trinkwasserversorgung noch nicht wasserdicht

Innenausschuss lässt Bürgermeister abblitzen: Verfassungsänderung "nicht erforderlich"


Dass die Trinkwasserversorgung als Grundrecht in der Verfassung verankert wird, hält der Innenausschuss des Landtags für "nicht erforderlich".  Foto: dpa

Dass die Trinkwasserversorgung als Grundrecht in der Verfassung verankert wird, hält der Innenausschuss des Landtags für "nicht erforderlich". Foto: dpa

Landkreis. Das Trinkwasser ist den Bürgermeistern heilig: Deshalb machen sich Bürgermeistersprecher Alfred Holzner (FW) und seine Kollegen dafür stark, dass die Versorgung mit dem wichtigsten Lebensmittel als Grundrecht in der Bayerischen Verfassung verankert wird. Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) und die Mitglieder des Landtagsausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sehen hierfür jedoch keine Notwendigkeit, weshalb die Eingabe als "erledigt" zu den Akten gelegt wird.

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