PI Vilsbiburg
Verbotene Waffen, Diebstahl und Drogen
30. November 2018, 15:56 Uhr aktualisiert am 30. November 2018, 15:56 Uhr
Bodenkirchen: Mit Waffen und unter Drogen
Am Samstag um 16 Uhr wurde der Fahrer eines VW Golf auf der Niederaicher Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizeibeamten aus dem Fahrzeuginnenraum Cannabisgeruch fest. Zudem schien der Fahrer offensichtlich deutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen. Ein freiwilliger Drogenschnelltest verlief gleich auf mehrere illegale Substanzen positiv, weshalb eine Blutentnahme in einem Krankenaus angeordnet und durchgeführt wurde. Um einen Weiterfahrt zu verhindern, hat die Polizei dem 29-Jährigen den Schlüssel abgenommen. Bei der drauffolgenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten neben einer geladenen Schreckschusswaffe und einem Teleskopschlagstock auch eine kleinere Menge Amphetamin und Haschisch. Dies wiegt umso schwerer, da der Fahrer zum einen die dafür waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen der Schreckschusswaffe nicht besitzt, zum anderen ihm ein striktes amtliches Verbot für den Besitz und das Führen von Waffen jegliche Art auferlegt ist. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ordnete diese daraufhin die Durchsuchung seiner Wohnung an. Dabei konnten weitere, ungesicherte Schreckschusswaffen, sowie eine erhebliche Menge an verschiedenen Betäubungsmitteln, aufgefunden werden. Der 29-jährige Mann hat sich nun nicht nur wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, sondern auch wegen unerlaubten Drogen- und Waffenbesitzes zu verantworten.
Vilsbiburg: Von verbotenen Waffen zu weiteren Straftaten
Am Dienstag, 27.11.2018, gegen 9 Uhr, vollzogen Beamten der Polizeiinspektion Vilsbiburg in der Wohnung eines 37-jährigen Mannes einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Landshut. Gegen diesen bestand der dringende Verdacht des Besitzes eines waffenrechtlich relevanten Messers trotz bestehendem Waffenbesitzverbots. Bei der Durchsuchung konnte dieses dann auch unmittelbar im Wohnbereich des Arbeiters aufgefunden werden. Zusätzlich lagerte der Mann in seinem Schlafzimmer eine nicht ganz unerhebliche Menge Ecstasy-Tabletten. Da aufgrund dieser Umstände der Verdacht bestand, dass der Mann noch weitere verbotene Gegenstände in dem Haus, das von mehreren Personen bewohnt wird, lagert, wurde die Durchsuchung auf das gesamte Anwesen ausgedehnt. Dabei kam eine erhebliche Menge verschiedener Verbrauchsartikeln eines heimischen Herstellers zum Vorschein. Nach ersten Erkenntnissen besteht der dringende Verdacht, dass der Mann diese bei seinem ehemaligen Arbeitgeber gestohlen hat. Darunter befanden sich unter anderem auch mehrere Dutzend Reizstoffsprühgeräte. Aufgrund des gegen ihn geltenden Waffenbesitzverbots hätte er diese keinesfall besitzen dürfen. Der Wert der vermutlich unrechtmäßig erlangten Gegenstände dürften ersten Schätzungen zur Folge einen Gesamtwert im oberen vierstelligen Bereich haben. Gegen den Vilsbiburger werden nun umfangreiche Ermittlungen wegen eines Eigentumsdeliktes, Verstoßes gegen das Waffenbesitzverbots, und unerlaubten Drogenbesitzes geführt.