Gemeinschaftsunterkunft ist zulässig
Verwaltungsgericht Regensburg entscheidet gegen Altdorf
29. November 2019, 14:24 Uhr aktualisiert am 29. November 2019, 14:24 Uhr
Von
Stefanie Platzek
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Dienstag geurteilt, dass die Entscheidung des Landratsamts, in Sachen Gemeinschaftsunterkunft am Sonnenring das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, rechtmäßig war. 2016 und 2017 hatte die Gemeinde dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Zu Unrecht, sagte das Landratsamt und hat jetzt Recht bekommen.
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