Landkreis Landshut
Vorerst keine Auswirkungen
24. Juli 2017, 15:52 Uhr aktualisiert am 24. Juli 2017, 15:52 Uhr
Dass ein Normenkontrollantrag zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel und Tankstelle“ beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingegangen ist, das hatte Bürgermeisterin Rosa-Maria Maurer auch im Rahmen einer Gemeinderatssitzung bereits mitgeteilt. Manch ein Adlkofener fragt sich aber nun, welche konkreten Auswirkungen das auf das Bauvorhaben hat. Die LZ hat dazu beim Verwaltungsgerichtshof und im Landratsamt nachgefragt.
Der Normenkontrollantrag richtet sich im Grunde gegen den Ausschluss der beiden Gemeinderätinnen Alexandra und Christa Passek von den Entscheidungen zum Bebauungsplan „Sondergebiet Einzelhandel und Tankstelle“, wie Josef Westermeier, der den Antrag mit rechtlichem Beistand eingereicht hat, gegenüber der LZ erklärte. Er ist auch einer der Initiatoren einer Bürgerinitiative, die sich für einen anderen Standort einsetzt. Ein Bürgerbegehren gegen den jetzigen Standort war wegen eines formellen Fehlers gescheitert. Nachdem die Satzung zum Bebauungsplan beschlossen worden war, wandte er sich nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, damit nochmal überprüft wird, ob der Ausschluss der Gemeinderätinnen rechtens war.
Claudia Frieser, Richterin und Pressesprecherin am Verwaltungsgerichtshof, bestätigt der LZ dass das Verfahren „anhängig“ ist, aber noch nicht absehbar ist, wann in dieser Sache verhandelt und entschieden ist. „Der Bebauungsplan bleibt im laufenden Normenkontrollverfahren wirksam“, so Frieser. Somit habe das Verfahren zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen Bauvorhaben. „Sollte der Senat in einer Entscheidung die Unwirksamkeit des Bebauungsplans feststellen, ist es zunächst Sache der Behörde zu entscheiden, wie sie mit den bereits erteilten Baugenehmigungen verfährt“, so die Pressesprecherin.
Der aktuelle Stand zu den Baugenehmigungen: Bei dem Wohnkomplex handelt es sich um einen sogenannten Freisteller nach der Bayerischen Bauordnung – als Freisteller kann ein Bauvorhaben behandelt werden, wenn der geplante Bau im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt, dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren will.
Für den Supermarkt ist die Baugenehmigung bereits erteilt. „Alle Einwände von Nachbarn sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beim Landratsamt Landshut berücksichtigt und geprüft worden“, so Elmar Stöttner, Pressereferent am Landratsamt. „Die Prüfung hat ergeben, dass kein Einwand so gewichtig war, dass er der Erteilung einer Baugenehmigung entgegengestanden hätte“, so Stöttner weiter. In einem solchen Fall habe ein Antragsteller einen Anspruch darauf, dass die Baugenehmigung erteilt wird. Auch nach dem Satzungsbeschluss seien nochmals Anwohner vom Landratsamt angeschrieben worden, berichtet beispielsweise Westermeier.
Das bestätigte das Landratsamt und erklärte, dass gemäß Artikel 66 der Bayerischen Bauordnung betroffene Nachbarn in begründeten Fällen durchaus wiederholt angeschrieben werden. Das sei nicht allgemein der Fall, aber auch nicht außergewöhnlich. Laut Westermeier hätten mehrere Anwohner im Rahmen dieser Anschreiben nochmals Einspruch gegen die Bauvorhaben eingelegt. Dabei handle es sich aber um die gleichen Einwände, die auch im Genehmigungsverfahren bereits geprüft wurden, so dass es vonseiten des Landratsamtes bei der Genehmigung bleibt.
Für den Bau der Tankstelle liegt der Antrag auf Baugenehmigung im Landratsamt vor. „Dieser Antrag – und dementsprechend auch Einwendungen von Nachbarn – werden in der Bauabteilung des Landratsamts Landshut geprüft“, erklärt Stöttner. „Die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Adlkofen führt nicht zum Ruhen des Baugenehmigungsverfahrens.“