Landgericht verurteilt 23-Jährigen
14-jährige Chatpartnerin zu sexuellen Taten gezwungen
8. Juli 2020, 17:06 Uhr aktualisiert am 8. Juli 2020, 18:02 Uhr
Es war kein klassischer Fall einer Vergewaltigung, mit dem sich das Landgericht am Mittwoch auseinandersetzen musste. Angeklagter und Opfer sind sich im realen Leben niemals begegnet. Erst die Anonymität des Netzes hat es möglich gemacht, dass Menschen wie Stefan L.* sich völlig vergessen und "Grenzen überschreiten", wie es Verteidiger Thomas Fauth formulierte. Der 23-jährige Elektriker aus dem nördlichen Landkreis hatte 2017 über Instagram eine 13-Jährige kennengelernt. Irgendwann glitt der Austausch auf die sexuelle Schiene ab. Dabei erhielt der Angeklagte Videos, die das Mädchen bei sexuellen Handlungen zeigte. All das fand zunächst im Einvernehmen satt - bis das Mädchen einen Freund hatte. Als es das Internetverhältnis beenden wollte, begann L. ihr zu drohen und erpresste sich auf diese Weise pornografische Filme.
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