Maskenpflicht in Landshut

Nach Gerichtsbeschluss: Stadt legt Beschwerde ein


Seit 24. Oktober gilt in der gesamten Innenstadt Landshuts eine Maskenpflicht. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat das als unverhältnismäßig eingestuft. Nun hat die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. (Symbolbild)

Seit 24. Oktober gilt in der gesamten Innenstadt Landshuts eine Maskenpflicht. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat das als unverhältnismäßig eingestuft. Nun hat die Stadt gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Stadt Landshut wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg, das die Maskenpflicht im historischen Zentrum für unverhältnismäßig erklärt hatte, Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Das teilte die Stadt am Dienstagnachmittag mit. Wie berichtet hatte das Verwaltungsgericht Regensburg am 9. November die Maskenpflicht für das historische Zentrum in Landshut, die seit dem 24. Oktober von 6 bis 21 Uhr gilt, als unverhältnismäßig eingestuft. Für den Antragsteller ein Erfolg: Er ist seitdem von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Für alle anderen Bürger gilt die Maskenpflicht aber nach wie vor. Gegen diesen Beschluss hat die Stadt nun Beschwerde eingelegt. "Die Maskenpflicht im Stadtzentrum soll dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern", sagt Oberbürgermeister Alexander Putz. "Wir halten diese Maßnahme - die übrigens fast alle Bürgerinnen und Bürger vorbildlich befolgen und für die wir auch von vielen Seiten Lob erhalten haben - angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen weiterhin für nötig und werden daher die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen." Damit wird sich nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit der Regelung befassen müssen.