Landgericht Landshut

Nach Streit Kontrahenten über Haufen gefahren?


Ob der Mann zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war, muss jetzt das Gericht klären. (Symbolbild)

Ob der Mann zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war, muss jetzt das Gericht klären. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Die Tat, die ab Dienstagvormittag vor dem Landgericht Landshut Gegenstand eines Gerichtsprozesses ist, klingt wie eine Szene aus einem schlechten Film: Ein Logistiker soll nach einer Auseinandersetzung in der Landshuter Altstadt seinen Kontrahenten mit seinem Roller verfolgt und angefahren haben. Ob der 36-Jährige schuldfähig ist, muss noch geklärt werden.

An der Zweibrückenstraße soll der Beschuldigte im Juli 2018 einen Mann, mit dem er zuvor laut Anklage eine Auseinandersetzung hatte, mit seinem Roller gerammt und erheblich verletzt haben.

Im Anschluss war es zwischen den beiden Männern zu einer Schlägerei gekommen, in deren Verlauf der Beschuldigte dem mutmaßlichen Opfer in den Oberarm gebissen haben soll.

Da der 36-Jährige an einer psychischen Erkrankung leidet, muss festgestellt werden, ob er zum Zeitpunkt der Tat schuldfähig war. In seinem Urteil könnte das Gericht die Unterbringung in einer Psychiatrie anordnen. Auch ein möglicher Führerscheinentzug steht im Raum, sollte das Gericht die Anklage bestätigen. Der Mann ist seit dem vergangenen Jahr in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht.