Landgericht Landshut

Prozess um Gras aus der Asylbewerberunterkunft: V-Mann wird vernommen


Die Zeugenaussage des VP-Führers reichte Albert K. und seinem Verteidiger Jochen Horn nicht. (Symbolbild)

Die Zeugenaussage des VP-Führers reichte Albert K. und seinem Verteidiger Jochen Horn nicht. (Symbolbild)

Von kö

Die Zeugenaussage des VP-Führers reichte Albert K. und seinem Verteidiger Jochen Horn nicht.

Um den Wahrheitsgehalt der Angaben überprüfen zu können, forderten sie die Namensoffenbarung des Mannes, der den Drogenfahndern Gewissheit verschafft hatte: K. hatte dem mitangeklagten Charles M. geholfen, seit Mitte des Jahres 2015 von der Asylbewerberunterkunft an der Niedermayerstraße aus einen schwunghaften Handel mit Marihuana und Kokain zu betreiben. Zum Schutz der V-Person hatte die sechste Strafkammer den Antrag abgelehnt. Stattdessen betragt sie gestern "Neuland", wie es Vorsitzender Richter Ralph Reiter formulierte: Die polizeiliche Vertrauensperson wurde im Rahmen einer durch das Landeskriminalamt organisierten Videokonferenz mit akustischer und visueller Verzerrung vernommen.

Der Prozess wird morgen fortgesetzt.

Den ganzen Artikel lesen Sie am Donnerstag (2. Februar) in der Landshuter Zeitung und schon jetzt auf idowa+.

Lesen Sie hier den Bericht zum ersten Prozesstag: Ein bisschen Freundschaft, ein bisschen Geld