Unterschiedliche Corona-Vorschriften
Was gilt bei Behördengängen im Kreis Landshut?
7. April 2022, 15:17 Uhr aktualisiert am 7. April 2022, 15:49 Uhr
Von
Horst Müller
Auf dem Weg zurück in ein halbwegs normales Leben sind dieser Tage die meisten Corona-Maßnahmen gelockert oder sogar vollständig aufgehoben worden. Die Bürgermeister lassen aber in ihren Verwaltungen vorerst lieber noch etwas Vorsicht walten. Unsere Redaktion hat sich in den Rathäusern im Landkreisnorden umgehört, was die Bürger bei Behördengängen derzeit zu beachten haben.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden