Kreis Landshut
Auch im Landratsamt entfällt die Maskenpflicht
28. April 2022, 15:00 Uhr aktualisiert am 6. April 2023, 18:43 Uhr
Auch im Landratsamt und in den Liegenschaften des Landkreises (wie Kfz-Zulassungsstellen) entfällt ab Montag, 2. Mai, für Besucher die Pflicht, eine Atemschutzmaske zu tragen. Das teilte das Landratsamt mit.
Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der sinkenden Corona-Infektionszahlen nun angemessen und möglich geworden, heißt es darin. Das Tragen einer Maske werde allerdings weiter empfohlen.
Termine weiter notwendig
Zur Besucherlenkung im Landratsamt und den anderen Dienststellen hält der Landkreis zunächst grundsätzlich an der Maßgabe fest, dass Parteiverkehr nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung möglich ist. Der vom Landkreis beauftragte Sicherheitsdienst kontrolliert im Landratsamt Landshut und im Jugendamt (Altdorf) weiterhin, ob eine solche Terminvereinbarung vorliegt.
Lediglich in den Kfz-Zulassungsstellen Ergolding und Rottenburg ist keine Terminvereinbarung notwendig. In den Einrichtungen der Abfallwirtschaft des Landkreises ist die Maskenpflicht bereits ab Mittwoch dieser Woche aufgehoben worden.